Finden Sie in 2 Minuten heraus, ob Ihr Unternehmen Anspruch auf bis zu 4,2 Mio. EUR steuerliche Forschungsförderung hat.
Beantworten Sie die folgenden Fragen, um eine erste Einschätzung zu Ihrem Förderanspruch zu erhalten.
Die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) steht grundsätzlich allen Unternehmen offen, die in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtig sind. Das bedeutet: Einzelunternehmen, Personengesellschaften (GbR, OHG, KG), Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) und sogar Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen mit deutschen Betriebsstätten können die Forschungszulage beantragen. Die Rechtsform spielt keine Rolle, ebenso wenig die Unternehmensgröße oder die Branche. Entscheidend ist allein, dass das Unternehmen eigene oder in Auftrag gegebene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nach § 2 FZulG durchführt und in Deutschland steuerpflichtig ist.
Auch Unternehmen, die aktuell keine Gewinne erzielen, profitieren von der Forschungszulage. Da die Zulage direkt mit der Steuerschuld verrechnet wird und bei einem Überschuss als Erstattung ausgezahlt wird, erhalten auch Startups und Unternehmen in der Wachstumsphase eine unmittelbare Liquiditätsverbesserung. Dies macht das FZulG zu einem der attraktivsten Förderinstrumente für forschende Unternehmen in Deutschland.
Das FZulG definiert förderfähige Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Anlehnung an das Frascati-Handbuch der OECD. Förderfähig sind Vorhaben, die auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen und eines der drei folgenden Kriterien erfüllen: Sie stellen Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung dar. Dabei muss ein Vorhaben systematisch, planmäßig und nachvollziehbar durchgeführt werden. Es muss zudem eine technische Unsicherheit bestehen, die nicht durch bloße Anwendung vorhandenen Wissens gelöst werden kann.
Konkrete Beispiele für förderfähige Projekte sind die Entwicklung neuartiger Softwarealgorithmen, die Erforschung neuer Werkstoffe, die Konstruktion innovativer Maschinenkomponenten, die Entwicklung neuer pharmazeutischer Wirkstoffe oder die Erprobung umweltfreundlicher Produktionsverfahren. Auch Projekte, bei denen bestehende Produkte oder Verfahren wesentlich verbessert werden, können förderfähig sein, sofern dabei technische Herausforderungen zu überwinden sind.
Experimentelle oder theoretische Arbeiten zur Gewinnung neuen Wissens — ohne vorbestimmte kommerzielle Anwendung.
Planmäßige Forschung mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.
Nutzen vorhandener Erkenntnisse zur Herstellung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte.
Nicht jede technische Tätigkeit qualifiziert sich automatisch als F&E im Sinne des FZulG:
Die Abgrenzung zwischen förderfähiger experimenteller Entwicklung und Routinetätigkeit ist in der Praxis oft die größte Herausforderung. Hier unterstützt NOVARIS Consulting Sie mit fundierter Expertise, um Ihre Projekte korrekt zu klassifizieren und die Förderfähigkeit überzeugend darzustellen.
Auch Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) können die Forschungszulage beantragen. In diesem Fall wird die Zulage anteilig den Gesellschaftern zugerechnet, die sie in ihrer persönlichen Steuererklärung geltend machen. Bei verbundenen Unternehmen im Sinne des EU-Beihilferechts gilt die maximale Bemessungsgrundlage von 12 Mio. EUR kumuliert für alle verbundenen Unternehmen gemeinsam. Startups profitieren besonders: Da die Forschungszulage auch bei fehlendem Gewinn als Steuererstattung ausgezahlt wird, verbessert sie die Liquidität in der oft kapitalintensiven Gründungsphase unmittelbar. Deutsche Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne sind ebenfalls anspruchsberechtigt, sofern sie eigenständig steuerpflichtig sind und die F&E-Tätigkeiten in Deutschland durchgeführt oder von dort aus beauftragt werden.
Viele Unternehmen unterschätzen ihre F&E-Potenziale. Eine systematische Analyse durch NOVARIS deckt regelmäßig 30-50 % mehr förderfähige Projekte auf.
Pauschaler Gemeinkostenzuschlag auf Personalkosten — für Räumlichkeiten, Equipment, Software-Lizenzen. Erhöht die Bemessungsgrundlage direkt.
Noch offene Steuerjahre nutzen! Bei 10 F&E-Mitarbeitern kann die rückwirkende Förderung schnell sechsstellig werden.
Rechtskonform dokumentieren — fehlerhafte Zeiterfassung gefährdet den gesamten Antrag. NOVARIS unterstützt bei der Einrichtung.
Möchten Sie Ihr konkretes Förderpotenzial berechnen? Nutzen Sie unseren interaktiven Forschungszulage-Rechner, um in 30 Sekunden eine erste Schätzung Ihrer Förderhöhe zu erhalten.
Unsicher, ob Ihre Projekte förderfähig sind? Hier finden Sie typische Beispiele förderfähiger Vorhaben — sortiert nach den häufigsten Branchen.
Softwareentwicklung ist förderfähig, wenn sie auf technische Neuheit abzielt. Förderfähige Beispiele:
Im Maschinenbau zählen besonders Entwicklungen, bei denen bestehende Konstruktionsprinzipien nicht ausreichen:
Besonders forschungsintensive Branchen mit hohem Förderpotenzial:
Die Energiewende treibt intensive F&E-Aktivitäten:
Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren spezialisierten Ressourcen:
Alle Aussagen zu Bemessungsgrundlage, Förderquoten und Antragsverfahren basieren ausschließlich auf den folgenden offiziellen Rechtsquellen und Behördenangaben. Stand der Recherche: .
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine verbindliche Prüfung Ihres Vorhabens kontaktieren Sie uns oder Ihre*n Steuerberater*in.