DOKUMENTATION & ZEITERFASSUNG

Zeiterfassung für die Forschungszulage – So dokumentieren Sie richtig

Die korrekte Erfassung von F&E-Arbeitszeiten ist entscheidend für die Höhe Ihrer Forschungszulage. Erfahren Sie, welche Anforderungen gelten und wie Sie typische Fehler vermeiden.

15+ Mio. €
Gesicherte Forschungszulage
100% Erfolg
Erfolgsquote BSFZ-Bescheinigungen
< 4 Monate
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
0
Lückenlose Dokumentation nötig
0
Mindest-Zeiteinheit empfohlen
0
Aufbewahrungspflicht
0
Typischer F&E-Anteil
BEDEUTUNG

Warum ist die Zeiterfassung für die Forschungszulage so wichtig?

Die Zeiterfassung ist das Rückgrat jeder erfolgreichen Beantragung der Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Der Grund ist einfach: Die förderfähigen Personalkosten – also die Bruttolöhne und -gehälter der in Forschung und Entwicklung tätigen Mitarbeiter – bilden den mit Abstand größten Anteil der Bemessungsgrundlage. Und genau diese Personalkosten müssen Sie anteilig nach dem tatsächlichen Zeitaufwand für F&E-Projekte ermitteln und nachweisen.

Das Finanzamt prüft bei der Festsetzung der Forschungszulage, ob die geltend gemachten Personalkosten plausibel und nachvollziehbar den bescheinigten F&E-Vorhaben zugeordnet werden können. Ohne eine ordnungsgemäße Zeiterfassung fehlt die Grundlage für diese Zuordnung – mit der Folge, dass das Finanzamt die Bemessungsgrundlage kürzt oder den Antrag im schlimmsten Fall vollständig ablehnt.

Besonders relevant wird die Zeiterfassung in folgenden Situationen:

Kürzungen bei Fehlern

Fehlerhafte Dokumentation führt direkt zu reduzierten Bemessungsgrundlagen – Sie verschenken Fördergeld.

Rückwirkende Rekonstruktion

Für Steuerjahre ab 2020 ohne bestehende Zeiterfassung muss die F&E-Zeitverteilung nachträglich rekonstruiert werden.

Bis zu 25.200 €/Jahr

Jede nicht erfasste Vollzeitstelle kostet bei KMU-Fördersatz (35 %) bis zu 25.200 € Forschungszulage – pro Jahr.

Betriebsprüfung

Das Finanzamt prüft Zeiterfassungsunterlagen detailliert – ohne belastbare Doku drohen Kürzungen und Nachforderungen.

Kernaussage: Die Zeiterfassung ist kein bürokratischer Selbstzweck – sie ist das zentrale Beweismittel für Ihren Anspruch auf die Forschungszulage. Eine sorgfältige, projektbezogene Dokumentation kann den Unterschied zwischen einer vollen Ausschöpfung der Förderung und einer erheblichen Kürzung ausmachen.
ANFORDERUNGEN

Was das Finanzamt bei der Zeiterfassung erwartet

Das Forschungszulagengesetz selbst enthält keine detaillierten Vorgaben zur Form der Zeiterfassung. Die Anforderungen ergeben sich vielmehr aus der allgemeinen steuerlichen Dokumentationspflicht, den Hinweisen des BMF (Bundesministerium der Finanzen) sowie der Prüfungspraxis der Finanzämter. Folgende Grundsätze haben sich als Standard etabliert:

Geschäftsdokumente und Laptop bei der Zeiterfassungs-Dokumentation

Projektbezogene Erfassung

Die wichtigste Anforderung: Jede erfasste Arbeitsstunde muss einem konkreten F&E-Vorhaben zugeordnet werden können. Das Vorhaben muss dabei mit dem bei der BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) eingereichten und bescheinigten Projekt übereinstimmen. Eine pauschale Angabe wie „40 % der Arbeitszeit für F&E“ ohne Projektzuordnung reicht nicht aus.

Tagesgenaue oder wöchentliche Aufzeichnung

Die Zeiterfassung sollte idealerweise tagesgenau erfolgen. In der Praxis wird auch eine wöchentliche Aufzeichnung von den meisten Finanzämtern akzeptiert, sofern sie konsistent und plausibel ist. Eine rein monatliche oder gar quartalsweise Erfassung wird hingegen als zu ungenau angesehen und birgt erhebliche Risiken bei einer Prüfung.

Trennung von F&E-Tätigkeiten und Routinearbeit

Es muss klar erkennbar sein, welche Tätigkeiten als F&E eingestuft werden und welche zur normalen Geschäftstätigkeit gehören. Diese Abgrenzung ist besonders wichtig bei Mitarbeitern, die nur teilweise in F&E-Projekten tätig sind. Typische Beispiele für die Abgrenzung:

  • F&E-Tätigkeit: Entwicklung eines neuen Algorithmus zur Bilderkennung, Konstruktion eines Prototyps mit neuartiger Materialkombination, Durchführung von Testreihen zur Validierung eines neuen Verfahrens
  • Keine F&E-Tätigkeit: Routinemäßige Softwarewartung, Qualitätskontrolle nach Standard-Verfahren, Kundensupport, administrative Tätigkeiten

Plausibilitätsprüfung

Das Finanzamt gleicht die angegebenen F&E-Stunden mit der Gesamtarbeitszeit des jeweiligen Mitarbeiters ab. Wenn ein Mitarbeiter laut Arbeitsvertrag 40 Stunden pro Woche arbeitet, aber 45 Stunden an F&E-Projekten geltend gemacht werden, fällt das auf. Ebenso wird geprüft, ob die Anzahl der geltend gemachten Mitarbeiter im Verhältnis zur Unternehmensgröße plausibel ist.

Unterschrift und Bestätigung

Die Zeiterfassungsunterlagen sollten durch den jeweiligen Mitarbeiter und idealerweise auch durch den Projektleiter oder Vorgesetzten bestätigt (unterschrieben oder digital freigegeben) werden. Dies erhöht die Glaubwürdigkeit der Dokumentation erheblich und ist bei Betriebsprüfungen ein wichtiger Aspekt.

Praxistipp: Orientieren Sie sich bei der Zeiterfassung immer an der BSFZ-Bescheinigung. Die dort beschriebenen Vorhaben und Projektlaufzeiten sind der Maßstab, an dem das Finanzamt Ihre Zeiterfassung misst. Unstimmigkeiten zwischen BSFZ-Bescheinigung und Zeiterfassung sind einer der häufigsten Gründe für Rückfragen.
METHODEN IM VERGLEICH

Methoden der F&E-Zeiterfassung im Vergleich

In der Praxis haben sich drei grundsätzliche Methoden der F&E-Zeiterfassung etabliert, die sich in Genauigkeit, Aufwand und Akzeptanz beim Finanzamt unterscheiden. Die Wahl der richtigen Methode hängt von der Unternehmensgröße, der vorhandenen IT-Infrastruktur und davon ab, ob laufende oder rückwirkende Zeiträume dokumentiert werden müssen.

Dashboard mit Zeiterfassungs-Software und Projektübersicht
Methoden im Direktvergleich
Genauigkeit
Stunden
Schätzung
Rekonstruktion
Akzeptanz FA

1. Projektbezogene Stundenerfassung

Bei dieser Methode erfasst jeder Mitarbeiter täglich oder wöchentlich die Stunden, die er an einem bestimmten F&E-Projekt gearbeitet hat. Die Erfassung erfolgt über ein Zeiterfassungstool, eine Projektmanagement-Software oder eine strukturierte Excel-Vorlage mit Projektcodes.

  • Genauigkeit: Hoch – exakte Zuordnung jeder Stunde zu einem Projekt
  • Akzeptanz beim Finanzamt: Sehr gut – die beste Grundlage für eine revisionssichere Dokumentation
  • Aufwand: Mittel bis hoch – erfordert Disziplin der Mitarbeiter und regelmäßige Überprüfung
  • Geeignet für: Unternehmen mit strukturierten F&E-Abteilungen, mehreren parallelen Projekten, mittlere und große Unternehmen
Akzeptabel

2. Schätzverfahren mit Plausibilisierung

Beim Schätzverfahren wird der F&E-Anteil eines Mitarbeiters pauschal festgelegt, z. B. „60 % der Arbeitszeit für Projekt X“. Diese Schätzung muss jedoch durch zusätzliche Nachweise plausibilisiert werden – etwa durch Projektpläne, Meilensteinberichte, Protokolle von Projektmeetings oder Fortschrittsberichte.

  • Genauigkeit: Mittel – weniger detailliert als die Stundenerfassung
  • Akzeptanz beim Finanzamt: Akzeptabel bei konsistenter und nachvollziehbarer Dokumentation
  • Aufwand: Gering bis mittel – weniger Aufwand für die Mitarbeiter, aber Mehraufwand bei der Plausibilisierung
  • Geeignet für: Kleine Unternehmen mit wenigen F&E-Mitarbeitern, Unternehmen mit klar abgegrenzten F&E-Rollen
Für rückwirkende Anträge

3. Nachträgliche Rekonstruktion

Bei rückwirkenden Anträgen für vergangene Wirtschaftsjahre (2020–2025) existiert häufig keine projektbezogene Zeiterfassung. In diesem Fall muss die Zeitverteilung nachträglich rekonstruiert werden. Als Quellen dienen:

  • Projektpläne und Meilensteinberichte
  • E-Mail-Verläufe und Kalendereinträge
  • Git-Commits, Jira-/Confluence-Tickets, Versionsverwaltung
  • Protokolle von Projektmeetings
  • Reisekostenabrechnungen zu Projektterminen
  • Eidesstattliche Erklärungen der beteiligten Mitarbeiter

Die nachträgliche Rekonstruktion erfordert besondere Sorgfalt und Erfahrung, da die Dokumentation lückenlos und in sich schlüssig sein muss. NOVARIS Consulting übernimmt die komplette Zeiterfassung für Unternehmen – auch rückwirkend. Mithilfe einer GoBD-konformen Software erstellen wir die vollständige, revisionssichere Dokumentation, sodass Sie im Fall einer Betriebsprüfung auf der sicheren Seite sind.

Empfehlung: Für laufende Wirtschaftsjahre ist die projektbezogene Stundenerfassung der Goldstandard. Für rückwirkende Zeiträume ist die nachträgliche Rekonstruktion oft die einzige Option – aber mit professioneller Unterstützung durchaus erfolgreich. Entscheidend ist in jedem Fall die Konsistenz: Alle Dokumente müssen ein stimmiges Gesamtbild ergeben.
Zeiterfassung richtig aufsetzen – von Anfang an: Eine fehlerhafte oder lückenhafte Zeiterfassung ist der häufigste Grund für Kürzungen bei der Forschungszulage. Noch gravierender: Eine fehlerhafte oder manipulierte Zeiterfassung kann vom Finanzamt als Steuerhinterziehung gewertet werden – mit strafrechtlichen Konsequenzen, Bußgeldern und Nachzahlungen mit Zinsen. Es geht also nicht nur um entgangene Förderung, sondern um ein erhebliches rechtliches Risiko. NOVARIS Consulting hilft Ihnen beim Aufbau einer GoBD-konformen, revisionssicheren FuE-Zeiterfassung – abgestimmt auf Ihre bestehenden Prozesse und Tools. Als günstigster Anbieter am Markt und mit einer 100 % Erfolgsquote (Stand: März 2026, alle eingereichten Projekte) bieten wir maximale Sicherheit. Erfolgsbasiert und ohne Vorkosten. Jetzt kostenlose Erstanalyse anfragen
EMPFOHLENE TOOLS

Empfohlene Tools für die F&E-Zeiterfassung

Die Wahl des richtigen Werkzeugs hängt von der Größe Ihres Unternehmens, der vorhandenen IT-Infrastruktur und der Anzahl Ihrer F&E-Mitarbeiter ab. Grundsätzlich lassen sich drei Kategorien unterscheiden:

Moderne Zeiterfassungs-Software auf Laptop und Tablet

ERP-Systeme mit Projektmodul

Unternehmen, die bereits ein ERP-System wie SAP, Microsoft Dynamics oder DATEV nutzen, können häufig die integrierte Projektzeit-Erfassung verwenden. Der Vorteil: Die Daten sind direkt mit der Lohnbuchhaltung verknüpft, was die spätere Berechnung der Bemessungsgrundlage erheblich vereinfacht. Die Zeiterfassung ist automatisch mit den Gehaltsdaten konsistent – ein wichtiger Pluspunkt bei der Prüfung durch das Finanzamt.

Dedizierte Zeiterfassungstools

Spezialisierte Lösungen wie Clockodo, TimeTac, Personio oder Toggl bieten projektbezogene Zeiterfassung mit detaillierten Auswertungsmöglichkeiten. Viele dieser Tools verfügen über Export-Funktionen, Audit-Trails und Genehmigungsworkflows, die für die FZulG-Dokumentation besonders nützlich sind. Achten Sie bei der Auswahl auf:

  • Projektbezug: Möglichkeit, Zeiten konkreten Projekten (und idealerweise BSFZ-Vorhabennummern) zuzuordnen
  • Export-Funktion: Strukturierter Export der Daten (CSV, PDF) für die Vorlage beim Finanzamt
  • Audit-Trail: Nachvollziehbarkeit, wann Einträge erstellt oder geändert wurden
  • Freigabe-Workflow: Möglichkeit der Bestätigung durch Vorgesetzte/Projektleiter

Einfache Lösungen für kleine Unternehmen

Für Unternehmen mit wenigen F&E-Mitarbeitern kann auch eine strukturierte Excel-Vorlage mit Projektcodes ausreichend sein. Entscheidend ist, dass die Vorlage alle erforderlichen Informationen enthält: Mitarbeitername, Kalenderwoche/Tag, Projektbezeichnung (analog zur BSFZ-Bescheinigung), Stundenzahl und eine Unterschriftenzeile. NOVARIS übernimmt die komplette Zeiterfassung für Sie – GoBD-konform und mit einer spezialisierten Software, die alle Anforderungen des FZulG erfüllt. Sie erhalten die fertige Dokumentation, die bei einer Betriebsprüfung standhält.

Worauf Sie bei der Tool-Auswahl achten sollten:

Unabhängig von der gewählten Lösung müssen vier Kriterien erfüllt sein: (1) Projektbezogene Zuordnung der Arbeitszeiten, (2) nachträgliche Unveränderbarkeit oder Versionierung der Einträge (Audit-Trail), (3) Möglichkeit des strukturierten Datenexports für das Finanzamt, und (4) Archivierungsmöglichkeit für mindestens 10 Jahre. Wenn Ihr bestehendes Tool diese Kriterien erfüllt, müssen Sie kein neues System einführen.
HÄUFIGE FEHLER

Die 5 häufigsten Fehler bei der Zeiterfassung – und wie Sie sie vermeiden

Aus unserer langjährigen Beratungspraxis kennen wir die typischen Stolperfallen. Die folgenden fünf Fehler sehen wir immer wieder – und sie alle lassen sich vermeiden.

Der häufigste Fehler: Mitarbeiter erfassen ihre Gesamtarbeitszeit, aber ohne Unterscheidung zwischen F&E-Tätigkeiten und Routinearbeit. Das Finanzamt verlangt jedoch eine klare Abgrenzung. Wenn ein Softwareentwickler sowohl an einem neuen KI-Algorithmus (F&E) als auch an Bugfixes im laufenden Betrieb (keine F&E) arbeitet, müssen diese Tätigkeiten separat erfasst werden.

Lösung: Definieren Sie klare Kriterien, welche Tätigkeiten als F&E gelten und welche nicht. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter entsprechend und verwenden Sie separate Projektnummern für F&E und Nicht-F&E.

Eine rein monatliche Erfassung („Im Januar habe ich ca. 80 Stunden an Projekt X gearbeitet“) wird von Finanzämtern zunehmend als unzureichend angesehen. Je gröber die Erfassung, desto größer das Risiko, dass die Plausibilität infrage gestellt wird.

Lösung: Erfassen Sie mindestens wochengenau, idealerweise tagesgenau. Bei wochengenauer Erfassung sollten die Stunden pro Projekt und Kalenderwoche dokumentiert werden.

Manche Unternehmen erfassen zwar F&E-Stunden, ordnen sie aber keinem spezifischen Projekt zu. Stattdessen wird pauschal „F&E“ oder „Entwicklung“ als Kategorie verwendet. Die Zeiterfassung muss auf die einzelnen, bei der BSFZ bescheinigten Vorhaben heruntergebrochen werden.

Lösung: Führen Sie für jedes BSFZ-Vorhaben eine eigene Projektnummer in Ihrer Zeiterfassung. Die Bezeichnungen sollten konsistent mit den Projekttiteln in der BSFZ-Bescheinigung sein.

Viele Unternehmen erfassen nur die F&E-Stunden ihrer Vollzeitkräfte und vergessen, dass auch Teilzeitkräfte, Werkstudenten, Auszubildende und befristet Beschäftigte förderfähig sind – sofern sie in F&E-Projekten tätig sind. Gerade Werkstudenten und Doktoranden leisten oft einen erheblichen Beitrag.

Lösung: Überprüfen Sie Ihre gesamte Belegschaft auf F&E-Beteiligung. Erfassen Sie auch die Arbeitszeiten von Teilzeitkräften, Werkstudenten und Praktikanten, sofern diese in bescheinigten Vorhaben tätig sind.

Besonders bei rückwirkenden Anträgen sehen wir, dass Unternehmen über Jahre hinweg keine projektbezogene Zeiterfassung geführt haben und diese nun nachträglich erstellen wollen. Das ist zwar möglich, erfordert aber deutlich höheren Aufwand und birgt das Risiko geringerer Genauigkeit.

Lösung: Beginnen Sie sofort mit einer strukturierten Zeiterfassung für alle laufenden und zukünftigen F&E-Projekte. Für vergangene Jahre lassen Sie die Rekonstruktion am besten von einem erfahrenen FZulG-Berater durchführen.
Unser Tipp: Die meisten dieser Fehler lassen sich vermeiden, wenn die Zeiterfassung von Anfang an professionell aufgesetzt wird. NOVARIS übernimmt die komplette Zeiterfassung für Sie – GoBD-konform, mit spezialisierter Software und vollständiger Dokumentation für die Betriebsprüfung.
CHECKLISTE

Checkliste: Ist Ihre Zeiterfassung FZulG-konform?

Nutzen Sie die folgende Checkliste, um zu prüfen, ob Ihre aktuelle Zeiterfassung den Anforderungen für die Forschungszulage genügt. Wenn Sie alle Punkte mit „Ja“ beantworten können, sind Sie auf der sicheren Seite.

Checkliste und Qualitätskontrolle der Zeiterfassung
Projektbezogene Zuordnung aller F&E-Stunden zu den einzelnen BSFZ-Vorhaben
Tages- oder wochengenaue Erfassung der Arbeitszeiten (nicht nur monatlich)
Klare Abgrenzung zwischen F&E-Tätigkeiten und Nicht-F&E-Tätigkeiten
Unterschrift/Freigabe durch den jeweiligen Mitarbeiter und den Projektleiter
Archivierung für mindestens 10 Jahre gemäß steuerlicher Aufbewahrungspflichten
Konsistenz mit BSFZ-Projektbeschreibungen – Projektnamen und -laufzeiten stimmen überein
Berücksichtigung aller relevanten Mitarbeiter inkl. Teilzeitkräfte, Werkstudenten und Auszubildende
Nicht alle Punkte erfüllt? Kein Grund zur Sorge – die meisten Lücken lassen sich schnell schließen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Einschätzung, welche Maßnahmen in Ihrem Fall erforderlich sind und wie wir Sie bei der Umsetzung unterstützen können.
FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Zeiterfassung

Eine tagesgenaue Zeiterfassung wird empfohlen und bietet die höchste Sicherheit bei Prüfungen durch das Finanzamt. In der Praxis wird jedoch auch eine wochengenaue Erfassung in den meisten Fällen akzeptiert, sofern die Zuordnung zu einzelnen F&E-Projekten klar erkennbar ist und die Gesamtarbeitszeit plausibel aufgeteilt wird. Eine monatliche Erfassung birgt hingegen erhebliche Risiken und sollte vermieden werden.
Ohne eine nachvollziehbare Zeiterfassung riskieren Sie eine Kürzung oder vollständige Ablehnung der Forschungszulage durch das Finanzamt. Für vergangene Jahre besteht jedoch die Möglichkeit einer nachträglichen Rekonstruktion auf Basis von Projektplänen, E-Mail-Verläufen, Jira-Tickets, Git-Commits und anderen Dokumenten. NOVARIS unterstützt Sie bei der revisionssicheren Aufbereitung dieser Unterlagen.
Ja, Geschäftsführer und Gesellschafter können ihre eigene F&E-Tätigkeit geltend machen. Für Einzelunternehmer und Gesellschafter, die nicht als Arbeitnehmer des Unternehmens gelten, greift die Eigenleistungspauschale von 100 EUR pro Stunde (maximal 40 Stunden pro Woche). Voraussetzung ist, dass die F&E-Tätigkeit nachweisbar und von der reinen Geschäftsführungstätigkeit klar abgrenzbar ist. Eine detaillierte Zeiterfassung ist hier besonders wichtig.
Bei Auftragsforschung benötigen Sie den Forschungsvertrag, die Rechnungen des Auftragnehmers sowie Leistungsnachweise (z. B. Zwischenberichte, Abschlussberichte). Förderfähig sind 70 % des an den Auftragnehmer gezahlten Entgelts. Der Auftragnehmer muss in der EU oder im EWR ansässig sein. Eine projektbezogene Zeiterfassung des Auftragnehmers ist nicht erforderlich – die Dokumentationspflicht liegt auf Ihrer Seite als Auftraggeber.
Ja, NOVARIS übernimmt die komplette projektbezogene F&E-Zeiterfassung für Sie. Wir nutzen eine GoBD-konforme Software, die alle Anforderungen des FZulG und der Finanzamtsprüfung erfüllt. Sie erhalten von uns die vollständige, revisionssichere Dokumentation – damit sind Sie im Fall einer Betriebsprüfung bestens abgesichert.

Quellen & gesetzliche Grundlagen

Alle Aussagen zu Bemessungsgrundlage, Förderquoten und Antragsverfahren basieren ausschließlich auf den folgenden offiziellen Rechtsquellen und Behördenangaben. Stand der Recherche: .

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine verbindliche Prüfung Ihres Vorhabens kontaktieren Sie uns oder Ihre*n Steuerberater*in.

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Max Nodes
Max Nodes
Geschäftsführer & Gründer von NOVARIS Consulting. Spezialisiert auf die steuerliche Forschungsförderung (FZulG) mit 100% Bewilligungsquote. Mehr erfahren