Was zählt als KMU bei der Forschungszulage?
Die Forschungszulage gewährt kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen erhöhten Fördersatz von 35 % statt der regulären 25 %. Ob Ihr Unternehmen als KMU gilt, richtet sich nach der EU-Definition gemäß Empfehlung 2003/361/EG — nicht nach dem HGB oder nationalen Definitionen.
Ein Unternehmen gilt als KMU, wenn es zwei der folgenden drei Schwellenwerte nicht überschreitet:
Wichtig: Bei der Berechnung müssen auch Partner- und verbundene Unternehmen berücksichtigt werden. Gehört Ihr Unternehmen zu einer Unternehmensgruppe, werden die Werte anteilig oder vollständig konsolidiert. Ein spezialisierter Berater prüft Ihren KMU-Status im Detail.
35 % Fördersatz: So profitieren KMU überproportional
Seit der Novelle des Forschungszulagengesetzes erhalten KMU einen erhöhten Fördersatz von 35 % statt 25 %. Die maximale Bemessungsgrundlage liegt für KMU bei 12 Mio. € pro Jahr. Das ergibt eine maximale Forschungszulage von bis zu 4,2 Mio. € pro Wirtschaftsjahr.
35 % Fördersatz
10 Prozentpunkte mehr als Großunternehmen — ein 40 % höherer Rückfluss pro F&E-Euro.
Bis zu 4,2 Mio. €/Jahr
Bemessungsgrundlage von 12 Mio. € × 35 % = maximale jährliche Zulage.
Förderfähige Kosten für KMU
KMU können folgende Kostenarten bei der Antragstellung geltend machen — jeweils mit dem erhöhten Satz von 35 %:
Eigenleistungen
Inhaberleistungen pauschal mit 100 €/Std. anrechenbar — besonders relevant für gründergeführte KMU. Details: Eigenleistungen →
Sachkosten
Material, Software-Lizenzen und sonstige F&E-Sachaufwendungen (seit 2024). Details: Sachkosten →
Auftragsforschung
70 % der Auftragskosten sind ansetzbar, wenn ein externes Labor oder Institut beauftragt wird. Details: Auftragsforschung →
Vergleich: KMU vs. Großunternehmen
Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Unterschiede bei der Höhe der Forschungszulage zwischen KMU und Großunternehmen:
Besonders gründergeführte Unternehmen profitieren: Während Großunternehmen nur Personalkosten ansetzen, können KMU-Inhaber zusätzlich ihre eigene F&E-Arbeitszeit als Eigenleistungen geltend machen — ein erheblicher Hebel für die Förderhöhe.
Antragsprozess: So beantragen KMU die Forschungszulage
Der Antragsprozess für KMU verläuft in zwei Schritten. Ein spezialisierter Berater kann beide Schritte vollständig übernehmen:
3-6 Monate Bearbeitungszeit
Für den BSFZ-Antrag muss Ihr Projekt drei Kriterien erfüllen: Neuheit (neues Wissen oder neue Fähigkeiten werden angestrebt), Technisches Risiko (das Ergebnis ist nicht vorhersehbar) und Systematik (planmäßiges Vorgehen mit Dokumentation). Routineentwicklung zählt nicht — aber mehr Projekte qualifizieren sich, als die meisten KMU denken.
Die Zeiterfassung der F&E-Tätigkeiten ist essentiell: Sie bildet die Grundlage für die Kostenberechnung im Finanzamtsantrag. Ein Berater hilft beim Aufsetzen einer konformen Zeiterfassung.
Die 5 häufigsten Fehler von KMU bei der Forschungszulage
F&E-Potenzial unterschätzen
Viele KMU glauben, nur „Labor-Forschung“ zähle. Tatsächlich qualifizieren sich auch Softwareentwicklung, Prozessinnovationen und experimentelle Prototypen.
Eigenleistungen vergessen
Inhaberleistungen können mit 100 €/Std. angesetzt werden — ein oft übersehener Kostenfaktor, der die Förderhöhe erheblich steigern kann.
Mangelnde Zeiterfassung
Ohne ordentliche Zeiterfassung kann das Finanzamt F&E-Kosten nicht nachvollziehen — und kürzt die Zulage.
Rückwirkende Beantragung verpassen
Viele KMU wissen nicht, dass die Forschungszulage bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden kann. So verschenken sie mehrere Jahresraten.
BSFZ-Antrag ohne Fachkenntnis stellen
Ca. 30 % der Erstanträge ohne professionelle Beratung werden abgelehnt. Der häufigste Grund: unpräzise Projektbeschreibungen, die die drei F&E-Kriterien nicht klar herausarbeiten.
Häufig gestellte Fragen zur Forschungszulage für KMU
Der erhöhte Satz von 35 % gilt ab dem Wirtschaftsjahr, in dem die Novelle in Kraft getreten ist. Für davor liegende Wirtschaftsjahre gilt der bisherige Satz von 25 %. Sie können aber auch ältere Jahre noch rückwirkend beantragen — dann eben mit 25 %. Lassen Sie sich von einem Berater über die optimale Strategie informieren.
Ja, unbedingt. Die Forschungszulage ist keine Steuervergünstigung, sondern eine Steuergutschrift. Übersteigt die Zulage die Steuerschuld (bei Verlustunternehmen immer der Fall), wird der Betrag direkt ausgezahlt. Für Start-ups ist sie damit besonders attraktiv. Auch Einzelunternehmer und GmbH-Gründer können Eigenleistungen geltend machen.
Der KMU-Status wird im Finanzamtsantrag erklärt. Grundlage sind die Zahlen des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres: Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Bilanzsumme. Bei Unternehmensgruppen müssen Partner- und verbundene Unternehmen konsolidiert werden. Ein Berater hilft bei der korrekten Berechnung.
Der KMU-Status wird pro Wirtschaftsjahr geprüft. Verliert Ihr Unternehmen den Status durch Wachstum, erhalten Sie ab dem Folgejahr den Standard-Fördersatz von 25 % statt 35 %. Bereits bewilligte Zulagen für KMU-Jahre bleiben bestehen. Tipp: Die Förderhöhe ist auch mit 25 % noch sehr attraktiv.
NOVARIS Consulting arbeitet erfolgsbasiert. Sie zahlen nur, wenn Ihre Forschungszulage bewilligt wird — kein Risiko für Sie. Die Erstberatung ist kostenlos. Jetzt Erstgespräch vereinbaren →