SACHKOSTEN & GEMEINKOSTENPAUSCHALE

Forschungszulage Sachkosten 2026 – Was die Gemeinkostenpauschale für Sie bedeutet

Bisher waren nur Personalkosten förderfähig. Ab 2026 ändert sich das: Die neue 20% Gemeinkostenpauschale macht auch Sachkosten indirekt ansetzbar.

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Rückwirkend anwendbar ab Wirtschaftsjahr
AUSGANGSLAGE

Die Ausgangslage: Warum Sachkosten bisher nicht förderfähig waren

Geschäftsunterlagen und Kostenanalyse auf einem Schreibtisch

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) definiert in §3 FZulG abschließend, welche Aufwendungen als Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage herangezogen werden können. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2020 waren dies ausschließlich zwei Kostenarten:

  • Personalkosten: Bruttolöhne und -gehälter der Arbeitnehmer, die unmittelbar mit F&E-Vorhaben betraut sind, einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
  • Auftragsforschung: 70% der Vergütung, die an externe Auftragnehmer für die Durchführung von F&E-Tätigkeiten gezahlt wird.

Materialkosten, Gerätebeschaffungen, Softwarelizenzen, Laborausstattung, Verbrauchsmaterialien – all diese typischen Sachkosten, die in jedem F&E-Projekt anfallen, waren nicht direkt als Bemessungsgrundlage ansetzbar. Dies galt selbst dann, wenn die Sachkosten unmittelbar und ausschließlich für förderfähige F&E-Vorhaben eingesetzt wurden.

Die Kritik aus der Wirtschaft war deutlich: Gerade in forschungsintensiven Branchen wie Pharma, Maschinenbau oder Medizintechnik machen Sachkosten einen erheblichen Teil der F&E-Aufwendungen aus. Die alleinige Fokussierung auf Personalkosten führte dazu, dass ein wesentlicher Teil der tatsächlichen F&E-Investitionen bei der Berechnung der Forschungszulage unberücksichtigt blieb. Unternehmen mit hohem Materialeinsatz in der Forschung fühlten sich gegenüber personalintensiven F&E-Betrieben benachteiligt.

Kernproblem bis 2025: Ein Unternehmen, das 500.000 EUR Personalkosten und 300.000 EUR Sachkosten in F&E investiert, konnte nur die Personalkosten als Bemessungsgrundlage ansetzen. Die 300.000 EUR Sachkosten blieben bei der Forschungszulage vollständig unberücksichtigt – eine erhebliche Lücke in der Förderlogik.
NEU 2026

Neu ab 2026: Die 20% Gemeinkostenpauschale

Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber auf die Kritik reagiert und eine grundlegende Verbesserung eingeführt: Ab dem Wirtschaftsjahr 2026 können Unternehmen zusätzlich zu den förderfähigen Personalkosten eine pauschale Gemeinkostenerstattung von 20% ansetzen. Diese Pauschale soll die bisher nicht berücksichtigten Sachkosten pauschal abdecken.

Der entscheidende Vorteil: Die Pauschale wird ohne Einzelnachweis gewährt. Unternehmen müssen weder die tatsächlichen Sachkosten belegen noch eine Zuordnung einzelner Sachkostenpositionen zu F&E-Vorhaben vornehmen. Die 20% werden automatisch auf die förderfähigen Personalkosten aufgeschlagen.

So funktioniert die Berechnung

Die Gemeinkostenpauschale wird direkt auf die förderfähigen Personalkosten berechnet und erhöht die Bemessungsgrundlage entsprechend:

Rechenbeispiel:

Förderfähige Personalkosten: 500.000 EUR
+ 20% Gemeinkostenpauschale: 100.000 EUR
= Bemessungsgrundlage (Personalkosten): 600.000 EUR

Bei einem Fördersatz von 25%: 600.000 EUR x 25% = 150.000 EUR Forschungszulage
Bei einem KMU-Fördersatz von 35%: 600.000 EUR x 35% = 210.000 EUR Forschungszulage

Ohne Pauschale wären es nur 125.000 EUR bzw. 175.000 EUR – die Gemeinkostenpauschale bringt also 25.000 EUR bzw. 35.000 EUR zusätzliche Förderung.

Die Gemeinkostenpauschale gilt auch für Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Gesellschaftern, die selbst an F&E-Vorhaben mitwirken. Die Eigenleistungspauschale von 100 EUR pro Stunde (max. 40h/Woche) wird ebenfalls um 20% erhöht, was die Bemessungsgrundlage für inhabergeführte Unternehmen zusätzlich steigert.

ABDECKUNG

Was die Pauschale abdeckt (und was nicht)

Die 20% Gemeinkostenpauschale ist als pauschale Abgeltung für typische F&E-begleitende Sachkosten konzipiert. Da es sich um eine Pauschale handelt, ist ein Einzelnachweis nicht erforderlich. Dennoch ist es hilfreich zu verstehen, welche Kostenarten damit abgedeckt werden sollen – und welche weiterhin nicht förderfähig sind.

Pauschal abgedeckte Kosten

Die Gemeinkostenpauschale soll typische Gemeinkosten im F&E-Betrieb abdecken. Dazu zählen insbesondere:

  • Bürokosten und Raummieten: Anteilige Miete und Nebenkosten für F&E-Arbeitsplätze und Labore
  • IT-Infrastruktur: Server, Netzwerk, Cloud-Dienste, Hardware-Wartung und IT-Support
  • Laborausstattung: Kleingeräte, Laboreinrichtung und laufende Wartungskosten
  • Verbrauchsmaterialien: Chemikalien, Prototypenmaterialien, Testkomponenten und sonstiges Verbrauchsmaterial
  • Softwarelizenzen: CAD-Software, Simulationstools, Entwicklungsumgebungen und Analyse-Software
  • Reisekosten: F&E-bezogene Dienstreisen, Konferenzbesuche und Messeteilnahmen
  • Allgemeine Verwaltungskosten: Anteilige Kosten für Buchhaltung, Personalverwaltung und Management-Overhead

NICHT abgedeckte Kosten

Die Gemeinkostenpauschale hat klare Grenzen. Folgende Kostenarten werden auch durch die Pauschale nicht als förderfähig anerkannt:

  • Investitionen in Anlagen und Maschinen: Große Investitionsgüter, die über die üblichen Gemeinkosten hinausgehen, sind nicht pauschal abgegolten
  • Grundstücke und Immobilien: Kauf oder Bau von Forschungsgebäuden und Grundstücken
  • Nicht-F&E-bezogene Kosten: Vertriebskosten, Marketing, allgemeine Geschäftsführung ohne F&E-Bezug
  • Abschreibungen auf Großgeräte: AfA auf teure Spezialmaschinen und Forschungsgroßgeräte
Wichtig zu verstehen: Die Gemeinkostenpauschale von 20% wird pauschal gewährt – unabhängig davon, ob Ihre tatsächlichen Sachkosten höher oder niedriger sind. Unternehmen mit geringen Sachkosten profitieren überproportional, während Unternehmen mit sehr hohen Sachkosten möglicherweise feststellen, dass die 20% Pauschale ihre tatsächlichen Kosten nicht vollständig widerspiegelt. Dennoch ist die Pauschale in jedem Fall ein Zugewinn, da zuvor gar keine Sachkosten berücksichtigt wurden.
Maximieren Sie Ihre Bemessungsgrundlage mit Expertenunterstützung: Die Abgrenzung zwischen förderfähigen und nicht förderfähigen Aufwendungen ist in der Praxis oft komplex. Viele Unternehmen verschenken Förderpotenzial, weil sie Sachkosten falsch zuordnen oder die Gemeinkostenpauschale nicht optimal nutzen. NOVARIS Consulting prüft Ihre Kostenstruktur und identifiziert alle Optimierungsmöglichkeiten – erfolgsbasiert, ohne Vorabkosten. Kostenlose Erstanalyse anfragen
VERGLEICH

Vergleich: Vor und nach der Gemeinkostenpauschale

Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Änderungen bei den förderfähigen Kostenarten vor und nach Einführung der Gemeinkostenpauschale:

Kostenart Vor 2026 Ab 2026
Personalkosten (Bruttolöhne F&E-Mitarbeiter) Ja, voll ansetzbar Ja, voll ansetzbar
Sachkosten (Material, IT, Labor etc.) Nein, nicht förderfähig Ja, über 20% Pauschale auf Personalkosten
Auftragsforschung (externe F&E) 70% der Vergütung
(effektiv 17,5% der Auftragskosten)
70% der Vergütung
(effektiv 17,5% der Auftragskosten)
Eigenleistungen (Einzelunternehmer/Gesellschafter) 100 EUR/Stunde 100 EUR/Stunde + 20% Pauschale
Bemessungsgrundlage bei 500k Personalkosten 500.000 EUR 600.000 EUR (+20%)
Fazit: Die Gemeinkostenpauschale erhöht die Bemessungsgrundlage automatisch um 20% – bei gleichem Personalaufwand steigt die Forschungszulage um bis zu 20%. In Kombination mit dem erhöhten KMU-Fördersatz von 35% und der auf 12 Mio. EUR verdreifachten Bemessungsgrundlage ist 2026 das bisher attraktivste Jahr für die Forschungszulage.
AUFTRAGSFORSCHUNG

Auftragsforschung: Die andere förderfähige Kostenart

Forschungslabor mit modernen Geräten und Wissenschaftlern

Neben Personalkosten und der neuen Gemeinkostenpauschale gibt es eine weitere wichtige Kostenart, die bei der Forschungszulage berücksichtigt wird: die Auftragsforschung. Wenn Ihr Unternehmen F&E-Leistungen an externe Partner vergibt, können 70% der Vergütung als Bemessungsgrundlage angesetzt werden.

Typische externe F&E-Partner sind:

  • Universitäten und Hochschulen: Kooperative Forschungsprojekte mit akademischen Partnern
  • Fraunhofer-Institute und andere Forschungseinrichtungen: Angewandte Forschung und Technologietransfer
  • Andere Unternehmen: Entwicklungsaufträge an spezialisierte Dienstleister und Technologiepartner
  • Freie Forschungseinrichtungen: Private Forschungslabore und Institute

Die 70%-Regel bei der Auftragsforschung hat einen praktischen Hintergrund: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass 70% der Vergütung Personalkosten des Auftragnehmers entsprechen, da nur diese förderfähig sein sollen. Die restlichen 30% werden als Sachkosten und Gewinnmarge des Auftragnehmers betrachtet.

Hinweis: Die 20% Gemeinkostenpauschale wird nicht auf Auftragsforschungskosten berechnet – sie gilt ausschließlich für eigene Personalkosten und Eigenleistungen. Detaillierte Informationen zur Auftragsforschung finden Sie in unserem Ratgeber zur Auftragsforschung & 70%-Regel.
OPTIMIERUNG

So maximieren Sie Ihre förderfähigen Kosten

Um die maximale Forschungszulage zu erhalten, sollten Sie alle förderfähigen Kostenarten konsequent erfassen und optimieren. Die folgenden vier Hebel stehen Ihnen zur Verfügung:

1

Alle F&E-Mitarbeiter vollständig erfassen

Die Personalkosten bilden die Basis Ihrer Bemessungsgrundlage. Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter, die an förderfähigen F&E-Vorhaben mitwirken, erfasst werden – nicht nur die offensichtlichen Entwickler, sondern auch Projektleiter, Tester, Techniker und Wissenschaftler mit F&E-Anteil. Eine saubere Zeiterfassung ist dabei essenziell.

2

Auftragsforschung einbeziehen

Prüfen Sie, ob externe F&E-Vergütungen vorliegen. 70% der Auftragsforschungskosten erhöhen Ihre Bemessungsgrundlage zusätzlich zu den Personalkosten. Auch Kooperationen mit Universitäten, Fraunhofer-Instituten oder spezialisierten Dienstleistern zählen hier.

3

Eigenleistungen nicht vergessen

Wenn Gesellschafter oder Einzelunternehmer selbst an F&E mitwirken, können bis zu 100 EUR pro Stunde (max. 40h/Woche) als Eigenleistung angesetzt werden. Ab 2026 kommt die 20% Gemeinkostenpauschale auch auf diese Eigenleistungen obendrauf – ein zusätzlicher Bonus für inhabergeführte Unternehmen.

4

Gemeinkostenpauschale automatisch mitnehmen

Die 20% Gemeinkostenpauschale wird automatisch auf Ihre förderfähigen Personalkosten und Eigenleistungen aufgeschlagen. Sie müssen nichts Zusätzliches beantragen – aber Sie sollten sicherstellen, dass Ihre Personalkosten-Basis möglichst vollständig ist, denn davon hängt die Höhe der Pauschale ab.

Maximale Förderung berechnen: Mit unserem Forschungszulagen-Rechner können Sie in wenigen Sekunden berechnen, wie hoch Ihre Forschungszulage mit allen Kostenarten – Personalkosten, Auftragsforschung, Eigenleistungen und Gemeinkostenpauschale – ausfällt.
ABGRENZUNG

Sachkosten vs. Gemeinkostenpauschale: Was ist der Unterschied?

Die Begriffe Sachkosten und Gemeinkostenpauschale werden im Kontext der Forschungszulage häufig verwechselt. Dabei handelt es sich um grundlegend verschiedene Konzepte, die für die korrekte Antragstellung entscheidend sind.

Was sind Sachkosten bei der Forschungszulage?

Sachkosten umfassen alle materiellen Aufwendungen, die im Rahmen von F&E-Projekten anfallen. Dazu gehören typischerweise:

  • Materialkosten: Rohstoffe, Verbrauchsmaterialien, Laborchemikalien, Prototypen-Bauteile
  • IT-Kosten: Softwarelizenzen, Cloud-Dienste, Server-Infrastruktur für F&E
  • Geräte und Ausstattung: Messgeräte, Laborausrüstung, Spezialwerkzeuge
  • Betriebskosten: Energie, Miete für F&E-Räume, Versicherungen
  • Sonstige Kosten: Reisekosten, Fachliteratur, Patentanmeldungen

Wichtig: Diese Sachkosten sind bei der Forschungszulage nicht direkt als Bemessungsgrundlage ansetzbar. Das FZulG erkennt weiterhin nur Personalkosten und Auftragsforschung als direkte Kostenarten an.

Was ist die Gemeinkostenpauschale?

Die Gemeinkostenpauschale (20% ab 2026) ist ein pauschaler Aufschlag auf die förderfähigen Personalkosten, der Sachkosten indirekt abdecken soll. Der entscheidende Unterschied:

Merkmal Sachkosten (direkt) Gemeinkostenpauschale
Ansetzbarkeit Nicht direkt förderfähig bei der Forschungszulage Automatisch 20% auf Personalkosten
Nachweispflicht Einzelbelege wären nötig (nicht relevant, da nicht ansetzbar) Kein Einzelnachweis erforderlich
Berechnung Tatsächliche Kosten Pauschal 20% der förderfähigen Personalkosten
Gültig ab Nicht anwendbar Wirtschaftsjahr 2026
Bezugsgröße Projekt-bezogene Materialkosten Personalkosten + Eigenleistungen
Kernunterschied einfach erklärt: Sachkosten wie Materialkosten können Sie bei der Forschungszulage nicht einzeln geltend machen – egal wie hoch sie sind. Die Gemeinkostenpauschale von 20% kompensiert dies pauschal, indem sie automatisch auf Ihre Personalkosten aufgeschlagen wird. Das bedeutet: Je höher Ihre förderfähigen Personalkosten, desto höher fällt auch die Gemeinkostenpauschale aus – unabhängig von Ihren tatsächlichen Sachkosten.

Beispiel: Sachkosten vs. Gemeinkostenpauschale

Ein Maschinenbau-Unternehmen hat in einem F&E-Projekt folgende Kosten:

  • Personalkosten F&E-Mitarbeiter: 400.000 EUR
  • Tatsächliche Sachkosten (Material, Labor, IT): 200.000 EUR

Bei der Forschungszulage zählt nicht der tatsächliche Sachkostenaufwand von 200.000 EUR. Stattdessen wird die Gemeinkostenpauschale berechnet: 400.000 EUR x 20% = 80.000 EUR. Die Bemessungsgrundlage steigt somit von 400.000 EUR auf 480.000 EUR. Bei einem Fördersatz von 25% ergibt das eine zusätzliche Forschungszulage von 20.000 EUR durch die Gemeinkostenpauschale.

PRAXISBEISPIELE

Praxisbeispiele: So maximieren Sie Ihre Gemeinkostenpauschale

Finanzberechnung und Kalkulationstabellen für Förderanträge

Die Höhe der Gemeinkostenpauschale hängt direkt von Ihren förderfähigen Personalkosten ab. Anhand konkreter Berechnungsbeispiele für verschiedene Unternehmensgrößen zeigen wir, welchen finanziellen Unterschied die Pauschale macht.

Software / Start-up

Beispiel 1: Kleines Unternehmen (KMU)

111.600 €
Forschungszulage

Ausgangslage: Software-Start-up mit 3 F&E-Entwicklern

Personalkosten
180.000 €
Eigenleistung Gründer
192.000 €
Gemeinkostenpauschale (20%)
+ 74.400 €
Bemessungsgrundlage
446.400 €
Mehrwert Gemeinkostenpauschale: +18.600 €
Medizintechnik / Mittelstand

Beispiel 2: Mittelständisches Unternehmen

287.000 €
Forschungszulage

Ausgangslage: Medizintechnik-Unternehmen mit 12 F&E-Mitarbeitern

Personalkosten
840.000 €
Auftragsforschung (70%)
140.000 €
Gemeinkostenpauschale (20%)
+ 168.000 €
Bemessungsgrundlage
1.148.000 €
Mehrwert Gemeinkostenpauschale: +42.000 €
Pharma / KMU-Zuschlag

Beispiel 3: Großes KMU mit Zuschlag

1.225.000 €
Forschungszulage

Ausgangslage: Pharma-KMU mit 35 F&E-Mitarbeitern

Personalkosten
2.800.000 €
Auftragsforschung (70%)
350.000 €
Gemeinkostenpauschale (20%)
+ 560.000 €
Bemessungsgrundlage (max.)
3.500.000 €
Grundzulage (25%)
875.000 €
KMU-Zuschlag (10%)
350.000 €
Mehrwert Gemeinkostenpauschale: bis zu +122.500 €
Optimierungsstrategie: Um Ihre Gemeinkostenpauschale zu maximieren, sollten Sie Ihre förderfähigen Personalkosten möglichst vollständig erfassen. Dazu gehören: alle F&E-Mitarbeiter mit ihrem tatsächlichen F&E-Anteil, Eigenleistungen von Gesellschaftern und Einzelunternehmern sowie Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Nutzen Sie unseren Forschungszulagen-Rechner, um Ihre individuelle Förderung inklusive Gemeinkostenpauschale zu berechnen.
FAQ

FAQ: Forschungszulage Sachkosten

Nein, Materialkosten und andere Sachkosten können nicht direkt als Bemessungsgrundlage angesetzt werden. Das FZulG sieht weiterhin nur Personalkosten und Auftragsforschung als direkt förderfähige Kostenarten vor. Allerdings deckt die neue 20% Gemeinkostenpauschale ab 2026 Sachkosten indirekt und pauschal ab – ohne dass Sie die Kosten einzeln nachweisen müssen. Die Pauschale wird automatisch auf Ihre förderfähigen Personalkosten aufgeschlagen.

Die 20% Gemeinkostenpauschale wurde durch das Wachstumschancengesetz eingeführt und gilt ab dem Wirtschaftsjahr 2026. Für Wirtschaftsjahre vor 2026 können ausschließlich Personalkosten und Auftragsforschungskosten als Bemessungsgrundlage angesetzt werden. Eine rückwirkende Anwendung der Pauschale auf frühere Jahre ist nicht möglich.

Nein, das ist der große Vorteil der Gemeinkostenpauschale. Die 20% werden automatisch auf die förderfähigen Personalkosten aufgeschlagen – ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Sachkosten. Sie müssen keine Belege für Büromaterial, IT-Kosten oder Verbrauchsmaterialien sammeln. Die Pauschale wird einfach bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Das spart erheblichen Dokumentationsaufwand.

Nein, die 20% Gemeinkostenpauschale wird ausschließlich auf die förderfähigen Personalkosten (Bruttolöhne und -gehälter der F&E-Mitarbeiter sowie Eigenleistungen) berechnet. Auftragsforschungskosten sind davon nicht betroffen – diese werden weiterhin separat mit 70% der Vergütung an externe F&E-Partner angesetzt. Die Gemeinkostenpauschale und die Auftragsforschung sind zwei unabhängige Kostenarten in der Bemessungsgrundlage.

Bei der Forschungszulage sind Sachkosten wie Materialkosten, Laborausstattung, Softwarelizenzen oder Verbrauchsmaterialien nicht direkt förderfähig. Das FZulG erkennt als direkte Bemessungsgrundlage ausschließlich Personalkosten und Auftragsforschung an. Allerdings werden Sachkosten seit 2026 indirekt durch die 20% Gemeinkostenpauschale abgedeckt. Diese wird automatisch auf die förderfähigen Personalkosten aufgeschlagen – ohne dass Sie einzelne Sachkosten nachweisen müssen. Je höher Ihre Personalkosten, desto höher fällt auch der pauschale Sachkostenanteil aus.

Die Gemeinkostenpauschale beträgt ab dem Wirtschaftsjahr 2026 20% der förderfähigen Personalkosten. Sie wurde durch das Wachstumschancengesetz eingeführt und gilt für alle Unternehmen, die die Forschungszulage beantragen. Die Pauschale wird auf die Bruttolöhne und -gehälter der F&E-Mitarbeiter sowie auf Eigenleistungen von Gesellschaftern und Einzelunternehmern berechnet. Auftragsforschungskosten sind davon ausgenommen. Bei förderfähigen Personalkosten von beispielsweise 500.000 EUR ergibt sich eine Gemeinkostenpauschale von 100.000 EUR, was die Bemessungsgrundlage auf 600.000 EUR erhöht und eine zusätzliche Forschungszulage von 25.000 EUR (bei 25% Fördersatz) bedeutet.

Quellen & gesetzliche Grundlagen

Alle Aussagen zu Bemessungsgrundlage, Förderquoten und Antragsverfahren basieren ausschließlich auf den folgenden offiziellen Rechtsquellen und Behördenangaben. Stand der Recherche: .

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine verbindliche Prüfung Ihres Vorhabens kontaktieren Sie uns oder Ihre*n Steuerberater*in.

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