Neu ab 2026: Die 20% Gemeinkostenpauschale
Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber auf die Kritik reagiert und eine grundlegende Verbesserung eingeführt: Ab dem Wirtschaftsjahr 2026 können Unternehmen zusätzlich zu den förderfähigen Personalkosten eine pauschale Gemeinkostenerstattung von 20% ansetzen. Diese Pauschale soll die bisher nicht berücksichtigten Sachkosten pauschal abdecken.
Der entscheidende Vorteil: Die Pauschale wird ohne Einzelnachweis gewährt. Unternehmen müssen weder die tatsächlichen Sachkosten belegen noch eine Zuordnung einzelner Sachkostenpositionen zu F&E-Vorhaben vornehmen. Die 20% werden automatisch auf die förderfähigen Personalkosten aufgeschlagen.
So funktioniert die Berechnung
Die Gemeinkostenpauschale wird direkt auf die förderfähigen Personalkosten berechnet und erhöht die Bemessungsgrundlage entsprechend:
Förderfähige Personalkosten: 500.000 EUR
+ 20% Gemeinkostenpauschale: 100.000 EUR
= Bemessungsgrundlage (Personalkosten): 600.000 EUR
Bei einem Fördersatz von 25%: 600.000 EUR x 25% = 150.000 EUR Forschungszulage
Bei einem KMU-Fördersatz von 35%: 600.000 EUR x 35% = 210.000 EUR Forschungszulage
Ohne Pauschale wären es nur 125.000 EUR bzw. 175.000 EUR – die Gemeinkostenpauschale bringt also 25.000 EUR bzw. 35.000 EUR zusätzliche Förderung.
Die Gemeinkostenpauschale gilt auch für Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Gesellschaftern, die selbst an F&E-Vorhaben mitwirken. Die Eigenleistungspauschale von 100 EUR pro Stunde (max. 40h/Woche) wird ebenfalls um 20% erhöht, was die Bemessungsgrundlage für inhabergeführte Unternehmen zusätzlich steigert.
Vergleich: Vor und nach der Gemeinkostenpauschale
Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Änderungen bei den förderfähigen Kostenarten vor und nach Einführung der Gemeinkostenpauschale:
| Kostenart | Vor 2026 | Ab 2026 |
|---|---|---|
| Personalkosten (Bruttolöhne F&E-Mitarbeiter) | Ja, voll ansetzbar | Ja, voll ansetzbar |
| Sachkosten (Material, IT, Labor etc.) | Nein, nicht förderfähig | Ja, über 20% Pauschale auf Personalkosten |
| Auftragsforschung (externe F&E) | 70% der Vergütung (effektiv 17,5% der Auftragskosten) |
70% der Vergütung (effektiv 17,5% der Auftragskosten) |
| Eigenleistungen (Einzelunternehmer/Gesellschafter) | 100 EUR/Stunde | 100 EUR/Stunde + 20% Pauschale |
| Bemessungsgrundlage bei 500k Personalkosten | 500.000 EUR | 600.000 EUR (+20%) |
So maximieren Sie Ihre förderfähigen Kosten
Um die maximale Forschungszulage zu erhalten, sollten Sie alle förderfähigen Kostenarten konsequent erfassen und optimieren. Die folgenden vier Hebel stehen Ihnen zur Verfügung:
Alle F&E-Mitarbeiter vollständig erfassen
Die Personalkosten bilden die Basis Ihrer Bemessungsgrundlage. Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter, die an förderfähigen F&E-Vorhaben mitwirken, erfasst werden – nicht nur die offensichtlichen Entwickler, sondern auch Projektleiter, Tester, Techniker und Wissenschaftler mit F&E-Anteil. Eine saubere Zeiterfassung ist dabei essenziell.
Auftragsforschung einbeziehen
Prüfen Sie, ob externe F&E-Vergütungen vorliegen. 70% der Auftragsforschungskosten erhöhen Ihre Bemessungsgrundlage zusätzlich zu den Personalkosten. Auch Kooperationen mit Universitäten, Fraunhofer-Instituten oder spezialisierten Dienstleistern zählen hier.
Eigenleistungen nicht vergessen
Wenn Gesellschafter oder Einzelunternehmer selbst an F&E mitwirken, können bis zu 100 EUR pro Stunde (max. 40h/Woche) als Eigenleistung angesetzt werden. Ab 2026 kommt die 20% Gemeinkostenpauschale auch auf diese Eigenleistungen obendrauf – ein zusätzlicher Bonus für inhabergeführte Unternehmen.
Gemeinkostenpauschale automatisch mitnehmen
Die 20% Gemeinkostenpauschale wird automatisch auf Ihre förderfähigen Personalkosten und Eigenleistungen aufgeschlagen. Sie müssen nichts Zusätzliches beantragen – aber Sie sollten sicherstellen, dass Ihre Personalkosten-Basis möglichst vollständig ist, denn davon hängt die Höhe der Pauschale ab.
Praxisbeispiele: So maximieren Sie Ihre Gemeinkostenpauschale
Die Höhe der Gemeinkostenpauschale hängt direkt von Ihren förderfähigen Personalkosten ab. Anhand konkreter Berechnungsbeispiele für verschiedene Unternehmensgrößen zeigen wir, welchen finanziellen Unterschied die Pauschale macht.
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