FÖRDERHÖHE & HÖCHSTBETRÄGE

Forschungszulage Höhe 2026 – Bis zu 4,2 Mio. € Steuergutschrift pro Jahr

Wie hoch ist die Forschungszulage maximal? Die Antwort hängt von Ihrer Unternehmensgröße, Ihren F&E-Ausgaben und dem Wirtschaftsjahr ab.

Jetzt Erstgespräch vereinbaren
4,2 Mio.
Max. Förderung KMU
35% Fördersatz
KMU-Fördersatz
12 Mio.
Max. Bemessungsgrundlage
FÖRDERSÄTZE

Die Forschungszulage auf einen Blick: Fördersätze 2026

Finanzanalyse und Berechnung der Forschungszulage-Fördersätze

Die Höhe der Forschungszulage wird durch drei Faktoren bestimmt: den Fördersatz (abhängig von der Unternehmensgröße), die maximale Bemessungsgrundlage und die tatsächlich angefallenen förderfähigen F&E-Kosten. Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Konditionen im Überblick:

Unternehmensgröße Fördersatz Max. Bemessungsgrundlage Max. Forschungszulage
KMU (ab WJ 2024) 35 % 12.000.000 € 4.200.000 €
Großunternehmen (ab WJ 2024) 25 % 12.000.000 € 3.000.000 €
Alle Unternehmen (WJ 2020–2023) 25 % 4.000.000 € 1.000.000 €
KMU-Bonus seit 2024: Mit dem Wachstumschancengesetz wurde der Fördersatz für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von 25 % auf 35 % angehoben. Gleichzeitig wurde die maximale Bemessungsgrundlage für alle Unternehmen von 4 Mio. € auf 12 Mio. € verdreifacht. Das Ergebnis: KMU können jetzt bis zu 4.200.000 € pro Wirtschaftsjahr als Steuergutschrift erhalten – mehr als das Vierfache des ursprünglichen Höchstbetrags.

Die Forschungszulage wird als Steuergutschrift festgesetzt – sie wird direkt mit der Einkommen- oder Körperschaftsteuer verrechnet. Übersteigt die Forschungszulage die Steuerschuld, wird der Differenzbetrag an das Unternehmen ausgezahlt. Die Forschungszulage ist damit eine der wenigen staatlichen Förderungen, die auch bei Verlust oder geringem Gewinn eine direkte Liquiditätswirkung entfalten.

Was zählt als KMU?

Der erhöhte Fördersatz von 35 % steht ausschließlich Unternehmen zu, die die EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen. Die Kriterien müssen kumulativ eingehalten werden:

Kriterium Schwellenwert
Mitarbeiterzahl weniger als 250 Beschäftigte
Jahresumsatz maximal 50 Mio. € oder
Jahresbilanzsumme maximal 43 Mio. €

Die Mitarbeiterzahl ist zwingend einzuhalten, beim Umsatz und der Bilanzsumme reicht es, wenn eines der beiden Kriterien erfüllt wird.

Verbundene Unternehmen beachten

Bei der Prüfung der KMU-Kriterien werden verbundene Unternehmen (im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361/EG) mit einbezogen. Ein Unternehmen gilt als verbunden, wenn ein anderes Unternehmen die Mehrheit der Stimmrechte hält oder einen beherrschenden Einfluss ausübt. In diesem Fall werden Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme aller verbundenen Unternehmen zusammengerechnet.

Partnerunternehmen

Hält ein anderes Unternehmen zwischen 25 % und 50 % der Anteile, gilt es als Partnerunternehmen. In diesem Fall werden die Kennzahlen anteilig (proportional zur Beteiligungshöhe) hinzugerechnet. Diese Regelung ist besonders relevant für Unternehmen mit Venture-Capital-Investoren oder strategischen Beteiligungen.

Praxistipp: Die KMU-Einstufung wird zum Zeitpunkt der Antragstellung geprüft und bezieht sich auf den letzten abgeschlossenen Jahresabschluss. Unternehmen, die durch Wachstum die KMU-Schwelle überschreiten, verlieren den erhöhten Fördersatz erst, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die Kriterien nicht mehr erfüllen.
BEMESSUNGSGRUNDLAGE

Bemessungsgrundlage im Detail

Geschäftsunterlagen und Kostenanalyse der Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage

Die Bemessungsgrundlage bestimmt, auf welche F&E-Kosten der Fördersatz angewendet wird. Je höher die ansetzbare Bemessungsgrundlage, desto höher die Forschungszulage. Die folgenden Kostenarten sind förderfähig:

Personalkosten

Der mit Abstand größte Posten in der Bemessungsgrundlage sind die Personalkosten der F&E-Mitarbeiter. Angesetzt werden die Bruttolöhne und -gehälter zuzüglich der Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge. Entscheidend ist der Anteil der Arbeitszeit, der für förderfähige F&E-Projekte aufgewendet wird. Arbeitet ein Ingenieur zu 70 % an F&E-Projekten, fließen 70 % seiner Gesamtkosten in die Bemessungsgrundlage ein.

Detaillierte Informationen zur Berechnung finden Sie auf unserer Seite Forschungszulage Personalkosten.

Auftragsforschung (70 %-Regel)

Wenn Ihr Unternehmen F&E-Leistungen an externe Auftragnehmer vergibt (z. B. Universitäten, Forschungsinstitute oder andere Unternehmen), können 70 % der Auftragsvergütung in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Der Auftragnehmer kann für dieselben Kosten keine eigene Forschungszulage beantragen – die Förderberechtigung liegt beim Auftraggeber.

Eigenleistungen von Einzelunternehmern

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften, die selbst forschend tätig sind, können 100 € pro Stunde als Eigenleistung ansetzen. Maximal sind 40 Stunden pro Woche ansetzbar, was einer jährlichen Bemessungsgrundlage von bis zu 208.000 € entspricht.

Gemeinkostenpauschale (20 % ab 2026)

Ab dem Wirtschaftsjahr 2026 können Unternehmen eine Gemeinkostenpauschale von 20 % auf die Personalkosten und Eigenleistungen ansetzen. Diese Pauschale deckt indirekte F&E-Kosten wie Labormieten, Verbrauchsmaterialien und IT-Infrastruktur ab. Die Gemeinkostenpauschale erhöht die Bemessungsgrundlage signifikant und macht die Forschungszulage ab 2026 noch attraktiver.

Rechenbeispiel Gemeinkostenpauschale: Ein KMU hat F&E-Personalkosten von 800.000 €. Ab 2026 kommen 20 % Gemeinkosten hinzu (160.000 €), sodass die Bemessungsgrundlage auf 960.000 € steigt. Bei 35 % Fördersatz ergibt das eine Forschungszulage von 336.000 € statt 280.000 € – ein Plus von 56.000 €.
BERECHNUNGSBEISPIELE

Berechnungsbeispiele nach Unternehmensgröße

Die folgenden drei Beispiele illustrieren, welche Forschungszulage Unternehmen unterschiedlicher Größe im Wirtschaftsjahr 2026 erhalten können. Alle Beispiele berücksichtigen die Gemeinkostenpauschale von 20 %.

Fördervergleich auf einen Blick

Beispiel 1: Kleines Startup (KMU)

Position Betrag
3 Entwickler, Vollzeit F&E
Personalkosten (Brutto + AG-SV) 240.000 €
Gemeinkostenpauschale (20 %) 48.000 €
Bemessungsgrundlage 288.000 €
Fördersatz (KMU: 35 %)
Forschungszulage 100.800 €

Beispiel 2: Mittelständisches Unternehmen (KMU)

Position Betrag
15 F&E-Mitarbeiter, Vollzeit
Personalkosten (Brutto + AG-SV) 950.000 €
Gemeinkostenpauschale (20 %) 190.000 €
Bemessungsgrundlage 1.140.000 €
Fördersatz (KMU: 35 %)
Forschungszulage 399.000 €

Beispiel 3: Großes KMU mit Auftragsforschung

Position Betrag
30 F&E-Mitarbeiter, Vollzeit
Personalkosten (Brutto + AG-SV) 2.400.000 €
Gemeinkostenpauschale (20 %) 480.000 €
Auftragsforschung (70 % von 500.000 €) 350.000 €
Bemessungsgrundlage 3.180.000 €
Fördersatz (KMU: 35 %)
Forschungszulage 1.113.000 €
Hinweis: Die tatsächliche Forschungszulage hängt vom individuellen F&E-Anteil der Mitarbeiter, den konkreten Gehaltsniveaus und der Anerkennung der Projekte durch die BSFZ ab. Nutzen Sie unseren Forschungszulagen Rechner, um Ihre individuelle Förderhöhe in 30 Sekunden zu berechnen.
Holen Sie die maximale Förderhöhe heraus: Die tatsächliche Forschungszulage hängt nicht nur von den Personalkosten ab – die korrekte Anwendung der Gemeinkostenpauschale, die Einbeziehung von Eigenleistungen und die optimale Nutzung des KMU-Bonus machen oft den Unterschied zwischen 50.000 EUR und 200.000 EUR Förderung. NOVARIS Consulting analysiert Ihr gesamtes Förderpotenzial und maximiert Ihre Bemessungsgrundlage – erfolgsbasiert und ohne Risiko. Kostenlose Erstanalyse anfragen
HISTORISCHE ENTWICKLUNG

Historische Entwicklung der Höchstbeträge

Seit Einführung des Forschungszulagengesetzes im Jahr 2020 wurden die Förderbedingungen schrittweise verbessert. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Meilensteine:

Zeitraum Fördersatz Max. Bemessungsgrundlage Max. Forschungszulage Neuerung
2020–2023 25 % (einheitlich) 4 Mio. € 1.000.000 € Einführung des FZulG
2024–2025 25 % / 35 % KMU 12 Mio. € 4.200.000 € (KMU) Wachstumschancengesetz: KMU-Bonus + verdreifachte Bemessungsgrundlage
Ab 2026 25 % / 35 % KMU 12 Mio. € + 20 % GK 4.200.000 € (KMU)+ Gemeinkostenpauschale von 20 % auf Personalkosten

Die Entwicklung zeigt einen klaren Trend: Der Gesetzgeber hat die Forschungszulage seit ihrer Einführung kontinuierlich ausgebaut und attraktiver gestaltet. Insbesondere die Verdreifachung der Bemessungsgrundlage und der KMU-Bonus haben die Förderhöhe massiv gesteigert. Mit der Gemeinkostenpauschale ab 2026 wird die Bemessungsgrundlage nochmals erweitert.

Rückwirkend beantragen nicht vergessen: Auch für die Jahre 2020–2023 können Sie die Forschungszulage noch beantragen, sofern die Steuerfestsetzung noch offen ist. Zwar gelten dort die niedrigeren Konditionen (25 %, max. 1 Mio. €), aber über mehrere Jahre summiert sich dies schnell zu einem erheblichen Betrag. Mehr dazu auf unserer Seite Forschungszulage rückwirkend beantragen.

So maximieren Sie Ihre Forschungszulage

Entwicklerteam bei der Optimierung von Forschungszulage-Anträgen

Viele Unternehmen schöpfen ihr Förderpotenzial nicht vollständig aus. Mit den folgenden Strategien stellen Sie sicher, dass Sie die maximale Forschungszulage erhalten:

1

Alle F&E-Projekte identifizieren

Viele Unternehmen unterschätzen den Umfang ihrer förderfähigen Aktivitäten. Neben den offensichtlichen Entwicklungsprojekten können auch Prozessoptimierungen, Prototypenentwicklung, Materialerprobung und Softwareentwicklung förderfähig sein – sofern eine technische Unsicherheit überwunden wird. Eine systematische Analyse aller Unternehmensaktivitäten deckt oft zusätzliche förderfähige Projekte auf.

2

Auftragsforschung einbeziehen

Externe F&E-Kosten werden häufig übersehen. Wenn Sie Forschungsaufträge an Universitäten, Fraunhofer-Institute oder andere Auftragnehmer vergeben, können 60 % dieser Kosten Ihre Bemessungsgrundlage erhöhen. Prüfen Sie alle externen Dienstleistungsverträge auf F&E-Anteile.

3

Eigenleistungen geltend machen

Geschäftsführer und Gesellschafter, die selbst forschend tätig sind, können ihre Eigenleistungen mit 100 €/Stunde ansetzen. Bei Vollzeitforschung ergibt das bis zu 208.000 € zusätzliche Bemessungsgrundlage pro Person und Jahr.

4

Rückwirkend beantragen

Haben Sie in den vergangenen Jahren die Forschungszulage nicht beantragt? Dann holen Sie dies jetzt nach. Für die Wirtschaftsjahre 2020 bis 2025 können Sie die Förderung in den meisten Fällen noch rückwirkend beantragen. Über mehrere Jahre summiert sich die Fördersumme schnell auf einen sechsstelligen Betrag. Mehr dazu: Forschungszulage rückwirkend beantragen.

Individuelle Berechnung: Nutzen Sie unseren interaktiven Forschungszulagen Rechner, um in 30 Sekunden Ihre voraussichtliche Förderhöhe zu ermitteln. Geben Sie einfach Ihre Unternehmensgröße, die Anzahl der F&E-Mitarbeiter und die Auftragsforschungskosten ein.

Quellen & gesetzliche Grundlagen

Alle Aussagen zu Bemessungsgrundlage, Förderquoten und Antragsverfahren basieren ausschließlich auf den folgenden offiziellen Rechtsquellen und Behördenangaben. Stand der Recherche: .

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine verbindliche Prüfung Ihres Vorhabens kontaktieren Sie uns oder Ihre*n Steuerberater*in.

Seit 2021
Spezialisiert auf FZulG
25+ Mandate
Erfolgreich begleitet
18,85 Mio. €
Beantragtes Volumen · 100 % Bewilligung

Weiter im Forschungszulage-Leitfaden

Report 2026
Aktuelle FZulG-Zahlen & Ablehnungsquoten
Rechner
Förderung für Ihr Unternehmen kalkulieren

Mit NOVARIS: 100 % Bewilligungsquote (Stand: März 2026)

NOVARIS übernimmt Ihren kompletten FZulG-Antrag

Von der Erstanalyse Ihrer F&E-Projekte über die BSFZ-Bescheinigung bis zur Auszahlung durch das Finanzamt – NOVARIS begleitet den gesamten Prozess. Erfolgsbasiert und ohne Risiko.

Jetzt Erstgespräch vereinbaren
Max Nodes
Max Nodes
Geschäftsführer & Gründer von NOVARIS Consulting. Spezialisiert auf die steuerliche Forschungsförderung (FZulG) mit 100% Bewilligungsquote. Mehr erfahren