Die Forschungszulage auf einen Blick: Fördersätze 2026
Die Höhe der Forschungszulage wird durch drei Faktoren bestimmt: den Fördersatz (abhängig von der Unternehmensgröße), die maximale Bemessungsgrundlage und die tatsächlich angefallenen förderfähigen F&E-Kosten. Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Konditionen im Überblick:
| Unternehmensgröße | Fördersatz | Max. Bemessungsgrundlage | Max. Forschungszulage |
|---|---|---|---|
| KMU (ab WJ 2024) | 35 % | 12.000.000 € | 4.200.000 € |
| Großunternehmen (ab WJ 2024) | 25 % | 12.000.000 € | 3.000.000 € |
| Alle Unternehmen (WJ 2020–2023) | 25 % | 4.000.000 € | 1.000.000 € |
Die Forschungszulage wird als Steuergutschrift festgesetzt – sie wird direkt mit der Einkommen- oder Körperschaftsteuer verrechnet. Übersteigt die Forschungszulage die Steuerschuld, wird der Differenzbetrag an das Unternehmen ausgezahlt. Die Forschungszulage ist damit eine der wenigen staatlichen Förderungen, die auch bei Verlust oder geringem Gewinn eine direkte Liquiditätswirkung entfalten.
Was zählt als KMU?
Der erhöhte Fördersatz von 35 % steht ausschließlich Unternehmen zu, die die EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen. Die Kriterien müssen kumulativ eingehalten werden:
| Kriterium | Schwellenwert |
|---|---|
| Mitarbeiterzahl | weniger als 250 Beschäftigte |
| Jahresumsatz | maximal 50 Mio. € oder |
| Jahresbilanzsumme | maximal 43 Mio. € |
Die Mitarbeiterzahl ist zwingend einzuhalten, beim Umsatz und der Bilanzsumme reicht es, wenn eines der beiden Kriterien erfüllt wird.
Verbundene Unternehmen beachten
Bei der Prüfung der KMU-Kriterien werden verbundene Unternehmen (im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361/EG) mit einbezogen. Ein Unternehmen gilt als verbunden, wenn ein anderes Unternehmen die Mehrheit der Stimmrechte hält oder einen beherrschenden Einfluss ausübt. In diesem Fall werden Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme aller verbundenen Unternehmen zusammengerechnet.
Partnerunternehmen
Hält ein anderes Unternehmen zwischen 25 % und 50 % der Anteile, gilt es als Partnerunternehmen. In diesem Fall werden die Kennzahlen anteilig (proportional zur Beteiligungshöhe) hinzugerechnet. Diese Regelung ist besonders relevant für Unternehmen mit Venture-Capital-Investoren oder strategischen Beteiligungen.
Bemessungsgrundlage im Detail
Die Bemessungsgrundlage bestimmt, auf welche F&E-Kosten der Fördersatz angewendet wird. Je höher die ansetzbare Bemessungsgrundlage, desto höher die Forschungszulage. Die folgenden Kostenarten sind förderfähig:
Personalkosten
Der mit Abstand größte Posten in der Bemessungsgrundlage sind die Personalkosten der F&E-Mitarbeiter. Angesetzt werden die Bruttolöhne und -gehälter zuzüglich der Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge. Entscheidend ist der Anteil der Arbeitszeit, der für förderfähige F&E-Projekte aufgewendet wird. Arbeitet ein Ingenieur zu 70 % an F&E-Projekten, fließen 70 % seiner Gesamtkosten in die Bemessungsgrundlage ein.
Detaillierte Informationen zur Berechnung finden Sie auf unserer Seite Forschungszulage Personalkosten.
Auftragsforschung (70 %-Regel)
Wenn Ihr Unternehmen F&E-Leistungen an externe Auftragnehmer vergibt (z. B. Universitäten, Forschungsinstitute oder andere Unternehmen), können 70 % der Auftragsvergütung in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Der Auftragnehmer kann für dieselben Kosten keine eigene Forschungszulage beantragen – die Förderberechtigung liegt beim Auftraggeber.
Eigenleistungen von Einzelunternehmern
Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften, die selbst forschend tätig sind, können 100 € pro Stunde als Eigenleistung ansetzen. Maximal sind 40 Stunden pro Woche ansetzbar, was einer jährlichen Bemessungsgrundlage von bis zu 208.000 € entspricht.
Gemeinkostenpauschale (20 % ab 2026)
Ab dem Wirtschaftsjahr 2026 können Unternehmen eine Gemeinkostenpauschale von 20 % auf die Personalkosten und Eigenleistungen ansetzen. Diese Pauschale deckt indirekte F&E-Kosten wie Labormieten, Verbrauchsmaterialien und IT-Infrastruktur ab. Die Gemeinkostenpauschale erhöht die Bemessungsgrundlage signifikant und macht die Forschungszulage ab 2026 noch attraktiver.
Berechnungsbeispiele nach Unternehmensgröße
Die folgenden drei Beispiele illustrieren, welche Forschungszulage Unternehmen unterschiedlicher Größe im Wirtschaftsjahr 2026 erhalten können. Alle Beispiele berücksichtigen die Gemeinkostenpauschale von 20 %.
Historische Entwicklung der Höchstbeträge
Seit Einführung des Forschungszulagengesetzes im Jahr 2020 wurden die Förderbedingungen schrittweise verbessert. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Meilensteine:
| Zeitraum | Fördersatz | Max. Bemessungsgrundlage | Max. Forschungszulage | Neuerung |
|---|---|---|---|---|
| 2020–2023 | 25 % (einheitlich) | 4 Mio. € | 1.000.000 € | Einführung des FZulG |
| 2024–2025 | 25 % / 35 % KMU | 12 Mio. € | 4.200.000 € (KMU) | Wachstumschancengesetz: KMU-Bonus + verdreifachte Bemessungsgrundlage |
| Ab 2026 | 25 % / 35 % KMU | 12 Mio. € + 20 % GK | 4.200.000 € (KMU)+ | Gemeinkostenpauschale von 20 % auf Personalkosten |
Die Entwicklung zeigt einen klaren Trend: Der Gesetzgeber hat die Forschungszulage seit ihrer Einführung kontinuierlich ausgebaut und attraktiver gestaltet. Insbesondere die Verdreifachung der Bemessungsgrundlage und der KMU-Bonus haben die Förderhöhe massiv gesteigert. Mit der Gemeinkostenpauschale ab 2026 wird die Bemessungsgrundlage nochmals erweitert.
So maximieren Sie Ihre Forschungszulage
Viele Unternehmen schöpfen ihr Förderpotenzial nicht vollständig aus. Mit den folgenden Strategien stellen Sie sicher, dass Sie die maximale Forschungszulage erhalten:
Alle F&E-Projekte identifizieren
Viele Unternehmen unterschätzen den Umfang ihrer förderfähigen Aktivitäten. Neben den offensichtlichen Entwicklungsprojekten können auch Prozessoptimierungen, Prototypenentwicklung, Materialerprobung und Softwareentwicklung förderfähig sein – sofern eine technische Unsicherheit überwunden wird. Eine systematische Analyse aller Unternehmensaktivitäten deckt oft zusätzliche förderfähige Projekte auf.
Auftragsforschung einbeziehen
Externe F&E-Kosten werden häufig übersehen. Wenn Sie Forschungsaufträge an Universitäten, Fraunhofer-Institute oder andere Auftragnehmer vergeben, können 60 % dieser Kosten Ihre Bemessungsgrundlage erhöhen. Prüfen Sie alle externen Dienstleistungsverträge auf F&E-Anteile.
Eigenleistungen geltend machen
Geschäftsführer und Gesellschafter, die selbst forschend tätig sind, können ihre Eigenleistungen mit 100 €/Stunde ansetzen. Bei Vollzeitforschung ergibt das bis zu 208.000 € zusätzliche Bemessungsgrundlage pro Person und Jahr.
Rückwirkend beantragen
Haben Sie in den vergangenen Jahren die Forschungszulage nicht beantragt? Dann holen Sie dies jetzt nach. Für die Wirtschaftsjahre 2020 bis 2025 können Sie die Förderung in den meisten Fällen noch rückwirkend beantragen. Über mehrere Jahre summiert sich die Fördersumme schnell auf einen sechsstelligen Betrag. Mehr dazu: Forschungszulage rückwirkend beantragen.