Die Forschungszulage (FZulG) ist eine der attraktivsten steuerlichen Förderungen für forschende Unternehmen in Deutschland. Doch das Antragsverfahren ist zweistufig und komplex: Zunächst müssen Sie eine Bescheinigung bei der BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) einholen, bevor Sie die Forschungszulage beim Finanzamt beantragen können.
Dieser duale Prozess birgt zahlreiche Fehlerquellen. Unsere Erfahrung zeigt: Rund 70 % aller selbst eingereichten Anträge enthalten formale oder inhaltliche Mängel, die zu Verzögerungen, Kürzungen oder sogar zur vollständigen Ablehnung führen können. Typische Probleme sind ungenaue Projektbeschreibungen, fehlerhafte Kostenkalkulationen oder eine unzureichende Abgrenzung zwischen F&E-Tätigkeiten und Routinearbeit.
Warum professionelle Begleitung entscheidend ist: Ein erfahrener Berater kennt die Bewertungskriterien der BSFZ im Detail, formuliert Ihre Projekte BSFZ-konform und maximiert die förderfähige Bemessungsgrundlage. Das Ergebnis: höhere Förderung, schnellere Bearbeitung und kein Risiko einer vermeidbaren Ablehnung.
NOVARIS Consulting begleitet Sie als spezialisierter Full-Service-Partner durch das gesamte Verfahren – von der ersten Analyse Ihrer F&E-Projekte bis zur erfolgreichen Auszahlung. Unser Honorar ist rein erfolgsbasiert: Kein Erfolg – kein Honorar. NOVARIS ist der günstigste Anbieter am Markt – und gleichzeitig der einzige mit einer 100 % Erfolgsquote bei der Beantragung der Forschungszulage.
Wichtig: Eine fehlerhafte oder manipulierte Zeiterfassung kann vom Finanzamt als Steuerhinterziehung gewertet werden – mit strafrechtlichen Konsequenzen, Bußgeldern und Nachzahlungen mit Zinsen. Professionelle Unterstützung bei der Dokumentation schützt Sie vor diesem Risiko.
Forschungszulage beantragen: Die 5 Schritte zum Erfolg
Das Antragsverfahren für die Forschungszulage — auch als steuerliche Forschungsförderung beantragen bekannt — folgt einem klar definierten Ablauf. Klicken Sie auf einen Schritt, um die Details zu sehen.
Der erste und wichtigste Schritt: Prüfen Sie, ob Ihre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben die Kriterien nach §2 FZulG erfüllen. Das Gesetz unterscheidet drei förderfähige Kategorien von F&E-Tätigkeiten:
1.Grundlagenforschung: Experimentelle oder theoretische Arbeiten zur Gewinnung neuer Erkenntnisse, ohne direkte kommerzielle Anwendung. Dies umfasst beispielsweise die Erforschung neuer Materialien, physikalischer Phänomene oder biologischer Prozesse.
2.Industrielle Forschung: Planmäßige Forschung zur Gewinnung neuer Kenntnisse mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder bestehende erheblich zu verbessern.
3.Experimentelle Entwicklung: Der Erwerb, die Kombination und die Nutzung bestehender Kenntnisse zur Planung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Hierunter fallen auch Prototypenbau, Tests und Pilotprojekte.
Häufiges Missverständnis: Viele Unternehmen glauben, dass nur „bahnbrechende Innovationen“ förderfähig seien. Tatsächlich reicht es aus, wenn ein Projekt technische Unsicherheiten aufweist und einen systematischen Ansatz zur Lösung verfolgt. Auch die Weiterentwicklung bestehender Produkte kann förderfähig sein, sofern sie über reine Routineänderungen hinausgeht.
Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um eine erste Einschätzung Ihres Förderpotenzials zu erhalten. Für eine detaillierte Prüfung empfehlen wir unsere kostenlose Erstberatung, bei der wir Ihre Projekte im Detail analysieren und das maximale Förderpotenzial ermitteln.
Die Projektdokumentation ist das Herzstück Ihres BSFZ-Antrags. Eine präzise, gut strukturierte Beschreibung erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit erheblich und beschleunigt die Bearbeitung. Die BSFZ verlangt für jedes F&E-Vorhaben eine detaillierte Darstellung, die folgende Elemente enthält:
Projektziele und -beschreibung: Was soll erreicht werden? Welches Problem wird gelöst?
Technische Neuheit: Was ist der Stand der Technik? Worin besteht der innovative Ansatz?
Technische Unsicherheiten: Welche Herausforderungen bestehen? Warum ist die Lösung nicht trivial?
Methodik und Vorgehensweise: Systematischer Ansatz und geplante Arbeitsschritte.
Zeitraum und beteiligte Mitarbeiter: Beginn, Ende und personelle Ressourcen des Vorhabens.
Typischer Fehler bei der Dokumentation: Viele Unternehmen beschreiben ihre Projekte zu ergebnisorientiert („Wir haben Produkt X entwickelt“) statt den Forschungsprozess und die damit verbundenen Unsicherheiten hervorzuheben. Die BSFZ bewertet nicht das Ergebnis, sondern ob der Weg dorthin eine systematische F&E-Tätigkeit darstellt.
Eine professionelle Dokumentation berücksichtigt die internen Bewertungskriterien der BSFZ und stellt sicher, dass die F&E-Qualität Ihrer Projekte klar und überzeugend dargestellt wird. Bei NOVARIS übernehmen erfahrene F&E-Berater die Erstellung Ihrer Projektbeschreibungen – in enger Abstimmung mit Ihren technischen Fachkräften.
Nach Fertigstellung der Projektdokumentation wird der Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eingereicht. Die BSFZ ist eine Einrichtung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und prüft, ob die eingereichten Vorhaben die F&E-Kriterien erfüllen.
So funktioniert die Einreichung: Der Antrag wird elektronisch über das elster.de Portal eingereicht. Sie benötigen dafür eine ELSTER-Registrierung (die meisten Unternehmen haben diese bereits für die Steuererklärung). Im Portal füllen Sie den offiziellen BSFZ-Antragsbogen aus und laden die Projektdokumentation hoch.
Bearbeitungszeit: Die BSFZ benötigt in der Regel 2 bis 4 Monate für die Prüfung. In einigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere bei komplexen Vorhaben oder bei hohem Antragsvolumen.
Rückfragen der BSFZ: Es kommt häufig vor, dass die BSFZ zusätzliche Informationen anfordert oder Nachfragen zu bestimmten Projekten stellt. Diese Rückfragen müssen fristgerecht und präzise beantwortet werden. Eine verspätete oder unzureichende Antwort kann zur Ablehnung des Antrags führen. Bei einer vollständigen Ablehnung besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und den Antrag mit verbesserter Argumentation erneut einzureichen.
NOVARIS-Vorteil: Wir bereiten Rückfragen der BSFZ proaktiv vor und bearbeiten diese innerhalb kürzester Zeit. So vermeiden wir unnötige Verzögerungen und erhöhen die Erfolgsquote signifikant.
Nach Erhalt der positiven BSFZ-Bescheinigung beantragen Sie die Forschungszulage bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Hierzu verwenden Sie die Anlage FZ (Forschungszulage), die Sie mit Ihrer jährlichen Steuererklärung einreichen oder separat vorab übermitteln können.
Erforderliche Unterlagen für das Finanzamt:
Die BSFZ-Bescheinigung für alle förderfähigen Vorhaben
Die Berechnung der förderfähigen Aufwendungen (Bemessungsgrundlage)
Die ausgefüllte Anlage FZ zur Steuererklärung
Bemessungsgrundlage berechnen: Die förderfähigen Aufwendungen umfassen in erster Linie die Personalkosten der Mitarbeiter, die an F&E-Vorhaben beteiligt sind. Dabei wird der F&E-Anteil ihrer Arbeitszeit berücksichtigt. Bei Auftragsforschung an externe Auftragnehmer werden 70 % der gezahlten Vergütung als Bemessungsgrundlage anerkannt. Ab 2026 kann zusätzlich eine Gemeinkostenpauschale von 20 % auf die Personalkosten angesetzt werden. Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt 12 Mio. Euro pro Wirtschaftsjahr.
KMU vs. Großunternehmen: Seit der Novellierung des FZulG erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen erhöhten Fördersatz von 35 % auf die Bemessungsgrundlage, während große Unternehmen 25 % erhalten. Für KMU bedeutet dies eine maximale Forschungszulage von bis zu 4,2 Mio. Euro pro Jahr.
Die Forschungszulage wird im Rahmen der Steuerfestsetzung berücksichtigt. Das bedeutet: Der Betrag wird zunächst mit Ihrer Steuerschuld verrechnet. Sollte die Forschungszulage höher sein als Ihre Steuerschuld, wird der überschießende Betrag direkt an Sie ausgezahlt – eine sogenannte Negativsteuer. Diese Besonderheit macht die Forschungszulage auch für Unternehmen interessant, die aktuell keine oder nur geringe Gewinne erzielen, beispielsweise Start-ups oder Unternehmen in der Wachstumsphase.
Zeitrahmen bis zur Auszahlung: Nach Einreichung der Anlage FZ und aller Unterlagen beim Finanzamt erfolgt die Bearbeitung im Rahmen des regulären Veranlagungsverfahrens. Typischerweise dauert es 2 bis 6 Monate nach dem Steuerbescheid, bis die Forschungszulage ausgezahlt oder verrechnet wird.
Wenn der Steuerbescheid fehlerhaft ist: Sollte das Finanzamt die Forschungszulage nicht korrekt berücksichtigen oder die Bemessungsgrundlage kürzen, können Sie innerhalb eines Monats Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. NOVARIS unterstützt Sie auch in diesem Fall und stellt sicher, dass Ihre Ansprüche vollständig durchgesetzt werden.
Die 7 häufigsten Fehler bei der Antragstellung
Vermeiden Sie diese typischen Stolpersteine, die immer wieder zu Verzögerungen, Kürzungen oder Ablehnungen führen. Klicken Sie auf einen Fehler, um mehr zu erfahren.
Allgemeine Formulierungen wie „Produktverbesserung“ oder „Optimierung“ reichen nicht aus. Die BSFZ erwartet konkrete technische Details, messbare Ziele und einen nachvollziehbaren Forschungsansatz.
Nicht jede Entwicklungsarbeit ist automatisch F&E. Die Dokumentation muss klar herausarbeiten, worin die technische Unsicherheit besteht und warum die Lösung nicht mit bestehendem Wissen erreichbar war. Routineänderungen, Wartung und rein administrative Aufgaben sind nicht förderfähig.
Die Ermittlung der förderfähigen Personalkosten ist komplex. Häufige Fehler: falscher F&E-Zeitanteil, fehlende Sozialversicherungsbeiträge in der Berechnung oder die Nichtberücksichtigung der neuen Gemeinkostenpauschale von 20 %.
Bei der Beauftragung externer Forschungsdienstleister gelten besondere Regeln: Nur 70 % der Kosten sind ansetzbar, und der Auftragnehmer muss im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sein. Zudem muss klar sein, wer Auftraggeber und wer Auftragnehmer der F&E ist.
Die rückwirkende Beantragung ist nur möglich, solange die Steuerfestsetzung des jeweiligen Jahres noch offen ist. Wird der Steuerbescheid bestandskräftig, ist eine nachträgliche Beantragung ausgeschlossen. Handeln Sie daher frühzeitig.
Die BSFZ setzt für Rückfragen in der Regel eine Frist von wenigen Wochen. Wird diese nicht eingehalten, kann der Antrag abgelehnt werden, ohne dass die inhaltliche Prüfung abgeschlossen wird. Eine zügige, fachlich fundierte Antwort ist entscheidend.
Viele Unternehmen schöpfen ihre Bemessungsgrundlage nicht voll aus. Typischerweise werden förderfähige Projekte übersehen, der F&E-Anteil einzelner Mitarbeiter zu niedrig angesetzt oder die Gemeinkostenpauschale nicht berücksichtigt. Eine professionelle Analyse deckt zusätzliches Förderpotenzial auf.
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Checkliste: Diese Dokumente brauchen Sie
Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammengestellt haben, bevor Sie mit dem Antragsverfahren beginnen.
Projektbeschreibung
Technische Details, Projektziele, Methodik, Stand der Technik und Darstellung der technischen Unsicherheiten.
Aufstellung der F&E-Personalkosten
Detaillierte Auflistung aller beteiligten Mitarbeiter mit Bruttolohnkosten und F&E-Zeitanteil.
Zeiterfassung der F&E-Mitarbeiter
Nachweise über geleistete F&E-Stunden. Projektbezogene Zeiterfassung empfohlen.
Verträge über Auftragsforschung
Falls zutreffend: Verträge mit externen Forschungsdienstleistern im EWR inkl. Rechnungen.
Eigenleistungsnachweis
Bei Einzelunternehmen: Nachweis eigener F&E-Tätigkeit. Pauschale: 100 €/Stunde.
BSFZ-Bescheinigung
Die offizielle Bescheinigung, dass Ihre Vorhaben als förderfähige F&E anerkannt wurden.
Anlage FZ zur Steuererklärung
Das offizielle Formular zur Beantragung beim Finanzamt inkl. Bemessungsgrundlage.
Typischer Zeitrahmen der Antragstellung
Das gesamte Verfahren von der ersten Analyse bis zur Auszahlung dauert in der Regel 4 bis 8 Monate. Der größte Zeitfaktor ist die Prüfung durch die BSFZ. Hier ein Überblick über die typischen Zeiträume.
Projektanalyse & Erstberatung1–2 Wochen
Projektdokumentation erstellen2–4 Wochen
BSFZ-Prüfung2–4 Monate
Finanzamt-Antrag einreichen1–2 Wochen
Auszahlung nach Steuerbescheid2–6 Monate
Tipp: Beginnen Sie die Antragstellung so früh wie möglich – idealerweise parallel zu Ihren laufenden F&E-Projekten. So können Sie die Wartezeit bei der BSFZ optimal nutzen und die Forschungszulage zeitnah mit Ihrer nächsten Steuererklärung beantragen. Durch die rückwirkende Beantragungsmöglichkeit können zudem mehrere Jahre in einem Antrag zusammengefasst werden.
Forschungszulage Antrag: Formulare und Portale
Um die Forschungszulage erfolgreich zu beantragen, müssen Sie zwei zentrale Formulare und Portale kennen: den elektronischen BSFZ-Antrag und die Anlage FZ für das Finanzamt. Beide sind zwingend erforderlich und bauen aufeinander auf.
BSFZ-Antrag: Elektronische Antragstellung im BSFZ-Portal
Der Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) erfolgt ausschließlich elektronisch über das BSFZ-Online-Portal. Die Authentifizierung erfolgt über ein ELSTER-Organisationszertifikat – dasselbe, das Sie für Ihre Steuererklärung verwenden. Für den BSFZ-Antrag benötigen Sie folgende Angaben:
Unternehmensdaten: Rechtsform, Steuernummer, Wirtschaftszweig, Mitarbeiteranzahl und Jahresumsatz
Projektbeschreibungen: Detaillierte Darstellung jedes F&E-Vorhabens mit technischer Neuheit, Unsicherheiten und Methodik
Projektzeitraum: Start- und Enddatum der jeweiligen F&E-Tätigkeiten
Einordnung der F&E-Kategorie: Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung gemäß §2 FZulG
Wichtig: Das BSFZ-Portal hat regelmäßig Wartungsfenster und kann bei hoher Auslastung langsam reagieren. Planen Sie genügend Zeit für die Eingabe ein und speichern Sie Ihre Eingaben regelmäßig als Entwurf. Die BSFZ empfiehlt, den Antrag außerhalb der Stoßzeiten (morgens oder spät abends) einzureichen.
Die Anlage FZ: Antrag beim Finanzamt
Nachdem Sie die BSFZ-Bescheinigung erhalten haben, folgt der zweite Schritt: die Anlage FZ (Anlage Forschungszulage). Dieses Formular wird zusammen mit Ihrer Körperschaft- oder Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Die Anlage FZ enthält:
BSFZ-Bescheinigungsnummer: Die eindeutige Referenznummer Ihrer Bescheinigung
Förderfähige Aufwendungen: Personalkosten (Arbeitgeberbruttolöhne), Eigenleistungen von Einzelunternehmern und ggf. Auftragsforschungskosten (70 % der Rechnungssumme)
Bemessungsgrundlage: Die Summe aller förderfähigen Aufwendungen (max. 4 Mio. € pro Jahr, bzw. 2 Mio. € bis 2023)
Beantragte Forschungszulage: 25 % der Bemessungsgrundlage (max. 1 Mio. € pro Jahr ab 2024)
Praxis-Hinweis: Die Anlage FZ wird über ELSTER als Teil der Steuererklärung übermittelt. In der Regel füllt Ihr Steuerberater dieses Formular aus. NOVARIS stellt Ihrem Steuerberater alle benötigten Zahlen, die BSFZ-Bescheinigung und eine detaillierte Aufstellung der förderfähigen Aufwendungen zur Verfügung, sodass die Integration reibungslos funktioniert.
Häufige Fragen zu den Formularen
Kann ich den BSFZ-Antrag auch in Papierform einreichen? – Nein, der BSFZ-Antrag muss zwingend elektronisch über das Online-Portal eingereicht werden. Eine postalische Einreichung ist nicht möglich.
Benötige ich ein separates ELSTER-Zertifikat für die BSFZ? – Nein, Sie können Ihr bestehendes ELSTER-Organisationszertifikat verwenden, das Sie bereits für Ihre Steuererklärung nutzen.
Was passiert, wenn ich die Anlage FZ vergesse? – Ohne die Anlage FZ kann das Finanzamt die Forschungszulage nicht festsetzen. Sie können die Anlage aber nachreichen, solange der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist. Wir empfehlen, die Anlage FZ immer zeitgleich mit der Steuererklärung einzureichen.
Kosten der Antragstellung
Eine der häufigsten Fragen lautet: Lohnt es sich, einen Berater für die Forschungszulage zu beauftragen? Die Antwort hängt von Ihren internen Ressourcen und der Komplexität Ihrer F&E-Projekte ab.
Antrag selbst stellen (Do-it-yourself)
Grundsätzlich können Sie den Antrag auf Forschungszulage selbst stellen. Die Einreichung beim BSFZ-Portal und die Anlage FZ sind kostenfrei. Allerdings sollten Sie den internen Aufwand nicht unterschätzen:
Einarbeitungszeit: Sie müssen sich in das FZulG, die BSFZ-Bewertungskriterien und die Frascati-Definition von F&E einarbeiten (erfahrungsgemäß 20–40 Stunden)
Projektdokumentation: Das Verfassen BSFZ-konformer Projektbeschreibungen erfordert präzise Formulierungen und Kenntnis der Bewertungspraxis
Ablehnungsrisiko: Ohne Erfahrung liegt die Ablehnungs- oder Kürzungsquote deutlich höher – eine Ablehnung kostet zusätzliche Monate und Nacharbeit
Spezialisierten Berater beauftragen
Ein spezialisierter Berater für die Forschungszulage übernimmt den gesamten Antragsprozess – von der Identifikation förderfähiger Projekte über die BSFZ-Antragstellung bis zum Finanzamtsantrag. Das spart Ihnen dutzende Stunden Einarbeitungszeit und eliminiert das Ablehnungsrisiko. Der entscheidende Vorteil: Sie zahlen nur im Erfolgsfall.
NOVARIS-Modell: NOVARIS Consulting arbeitet ausschließlich erfolgsbasiert und ist dabei der günstigste Anbieter am Markt. Es fallen keine Vorabkosten, keine Pauschalen und keine versteckten Gebühren an. Unser Honorar wird erst fällig, wenn die Forschungszulage tatsächlich ausgezahlt oder mit Ihrer Steuerschuld verrechnet wird. Mit einer 100 % Erfolgsquote bieten wir maximale Sicherheit. Die Erstberatung ist immer kostenlos und unverbindlich.
Warum sich die Investition in professionelle Beratung lohnt
In unserer Praxis sehen wir regelmäßig, dass professionell begleitete Anträge zu einer 20–40 % höheren Fördersumme führen als Eigenanträge. Die Gründe:
Mehr förderfähige Projekte erkannt: Viele Unternehmen übersehen F&E-Tätigkeiten, die förderfähig wären – ein Spezialist identifiziert auch verdeckte F&E-Potenziale
Optimierte Bemessungsgrundlage: Korrekte Erfassung aller Personalkosten, Eigenleistungen und Sachkosten maximiert die Fördersumme
Höhere Erfolgsquote: Professionell formulierte Anträge werden seltener abgelehnt oder gekürzt
Rückwirkende Beantragung: Ein Spezialist prüft, ob Sie die Forschungszulage auch für vergangene Jahre rückwirkend beantragen können – oft ein erhebliches zusätzliches Förderpotenzial
Bei einer typischen Forschungszulage von 50.000 bis 250.000 € pro Jahr übersteigt der Mehrwert einer professionellen Beratung die Kosten in der Regel deutlich – insbesondere bei einem erfolgsbasierten Modell, bei dem Sie nur im Erfolgsfall zahlen.
Häufig gestellte Fragen zur Antragstellung
Ja, die Forschungszulage kann rückwirkend ab dem 01.01.2020 beantragt werden, solange die Steuerfestsetzung des jeweiligen Jahres noch offen ist. Das bedeutet, dass Sie unter Umständen für mehrere zurückliegende Jahre Förderung erhalten können. Wir empfehlen, schnell zu handeln, da Steuererklärungen nach Ablauf der Festsetzungsfrist bestandskräftig werden und eine nachträgliche Beantragung dann nicht mehr möglich ist.
Die Beratung durch NOVARIS Consulting ist rein erfolgsbasiert. Es entstehen keine Vorabkosten, keine Pauschalen und keine versteckten Gebühren. Unser Honorar wird ausschließlich fällig, wenn die Forschungszulage tatsächlich vom Finanzamt ausgezahlt oder mit Ihrer Steuerschuld verrechnet wird. Kein Erfolg – kein Honorar. Die Erstberatung ist vollkommen kostenlos und unverbindlich.
Typischerweise dauert das gesamte Verfahren 4 bis 8 Monate von der Erstberatung bis zur Auszahlung. Die größte Zeitkomponente ist die Prüfung durch die BSFZ, die in der Regel 2 bis 4 Monate in Anspruch nimmt. Die Projektanalyse und Dokumentation kann parallel dazu innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden, sodass keine unnötigen Wartezeiten entstehen.
Ja, die Forschungszulage kann grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen wie beispielsweise ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand) oder KMU-innovativ kombiniert werden. Allerdings gilt das Kumulierungsverbot: Dieselben Kosten dürfen nicht gleichzeitig über die Forschungszulage und ein anderes Förderprogramm gefördert werden. In der Praxis bedeutet das, dass Sie verschiedene Kostenpositionen auf unterschiedliche Förderprogramme aufteilen können.
Bei einer Ablehnung durch die BSFZ ist ein Widerspruch möglich. NOVARIS unterstützt Sie in diesem Fall bei der Überarbeitung der Projektbeschreibung und der Verstärkung der F&E-Argumentation. Durch unsere Erfahrung mit der BSFZ-Bewertungspraxis können wir gezielt die Punkte adressieren, die zur Ablehnung geführt haben, und den Antrag mit verbesserter Begründung erneut einreichen.
Die Forschungszulage wird in einem zweistufigen Verfahren beantragt. Im ersten Schritt stellen Sie einen elektronischen Antrag bei der BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage), um Ihre F&E-Projekte als förderfähig bescheinigen zu lassen. Dies erfolgt über das Online-Portal der BSFZ unter bescheinigung-forschungszulage.de. Im zweiten Schritt reichen Sie die Anlage FZ zusammen mit Ihrer Körperschaft- oder Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt ein. NOVARIS übernimmt als spezialisierter Berater beide Schritte – von der Projektanalyse bis zur Finanzamt-Einreichung.
Bei NOVARIS Consulting zahlen Sie ausschließlich im Erfolgsfall – ohne Vorabkosten, ohne versteckte Gebühren. Als günstigster Anbieter am Markt mit einer 100 % Erfolgsquote tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko. Ein Eigenantrag ist zwar grundsätzlich möglich, birgt aber erhebliche Risiken durch formale Fehler, suboptimale Formulierungen und eine deutlich höhere Ablehnungsquote.
Der gesamte Antragsprozess dauert typischerweise 4 bis 8 Monate von der ersten Projektanalyse bis zur Auszahlung. Die Vorbereitung und Einreichung des BSFZ-Antrags nimmt 2 bis 4 Wochen in Anspruch, die Prüfung durch die BSFZ selbst dauert durchschnittlich 2 bis 4 Monate. Anschließend wird die Anlage FZ mit der nächsten Steuererklärung eingereicht. Das Finanzamt setzt die Forschungszulage dann im Rahmen des nächsten Steuerbescheids fest – die Verrechnung oder Auszahlung erfolgt zeitnah danach.
Alle Aussagen zu Bemessungsgrundlage, Förderquoten und Antragsverfahren basieren ausschließlich auf den folgenden offiziellen Rechtsquellen und Behördenangaben. Stand der Recherche: .
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine verbindliche Prüfung Ihres Vorhabens kontaktieren Sie uns oder Ihre*n Steuerberater*in.
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Warum Eigenanträge scheitern
Der FZulG-Antragsprozess ist technisch komplex und voller Fallstricke. BSFZ-Ablehnungen, fehlerhafte Kostenallokationen und versäumte Fristen kosten deutsche Unternehmen jährlich Millionen an nicht beanspruchter Förderung.
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