Forschungszulage für Software
& IT
Softwareunternehmen gehören zu den größten Nutznießern des FZulG. Wer eigene Algorithmen, KI-Systeme oder Individualsoftware entwickelt, kann bis zu 25 % der Personalkosten steuerlich erstattet bekommen.
- •Software-Unternehmen können bis zu 25 % der F&E-Kosten über die Forschungszulage zurückerhalten.
- •Förderfähig: neue Algorithmen, KI/ML-Entwicklung, neuartige Architekturen, innovative Datenbanklösungen.
- •Gründer-Eigenleistungen: 100 €/Stunde (max. 40h/Woche) – bis zu 52.000 € Forschungszulage jährlich pro Person.
- •Auch Open-Source-Projekte sind förderfähig, solange technische Unsicherheit und systematische Forschung vorliegen.
Warum gerade Software-Unternehmen profitieren
Die Softwarebranche hat eine der höchsten Bewilligungsquoten bei der BSFZ: Rund 85 % der eingereichten IT-Projekte erhalten eine positive Bescheinigung. Der Grund: Softwareentwicklung erfüllt häufig die Kriterien der experimentellen Entwicklung nach §2 Abs. 1 FZulG, da technische Unsicherheiten bei Algorithmendesign, Systemarchitektur oder Performanzoptimierung allgegenwärtig sind.
Besonders relevant für die Branche: Seit dem Wachstumschancengesetz 2024 sind auch Sachkosten und Investitionsabschreibungen förderfähig – ein Vorteil für Unternehmen, die Cloud-Infrastruktur oder spezialisierte Hardware für F&E nutzen. Die maximale Bemessungsgrundlage von 12 Mio. € ermöglicht Erstattungen von bis zu 4,2 Mio. € (KMU) bzw. 3 Mio. € pro Jahr.
NOVARIS hat bereits über 15 Software-Unternehmen bei der Antragstellung begleitet – von KI-Startups bis zu etablierten ERP-Anbietern. Typische Projektvolumina liegen zwischen 80.000 € und 450.000 € Erstattung pro Jahr.
Was wird im Bereich
Software & IT gefördert?
Diese Projekttypen sind typischerweise nach FZulG §2 förderfähig – sofern technische Unsicherheit vorlag und das Ziel nicht mit Standardmitteln erreichbar war.
KI- & ML-Systeme
Entwicklung proprietärer Algorithmen, neuronaler Netze, NLP-Modelle oder Computer-Vision-Systeme, die über den Stand der Technik hinausgehen.
Individualsoftware & Architekturen
Entwicklung branchenspezifischer Softwarelösungen, neuartiger Systemarchitekturen oder proprietärer Datenbanken, für die keine marktfertigen Lösungen existieren.
Embedded Systems & IoT
Firmware-Entwicklung, Echtzeitsysteme und proprietäre Kommunikationsprotokolle für eingebettete Hardware – von Mikrocontrollern bis zu FPGAs.
Die 4 FZulG-Kriterien für
Software-Projekte
Der Ausgang war zu Projektbeginn nicht mit Sicherheit vorhersehbar.
Strukturierte Entwicklung nach wissenschaftlichen Methoden, dokumentiert und reproduzierbar.
Das Projekt erzeugt neues Wissen über Zusammenhänge, Methoden oder Techniken.
Das Ergebnis ist ein neues oder wesentlich verbessertes Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung.
Reine Softwareentwicklung ohne physisches Produkt ist vollständig förderfähig. Es ist kein Prototyp oder Patent erforderlich.
Förderfähig sind insbesondere: Bruttolöhne eigener Entwickler und bis zu 70 % bei Auftragsforschung.
Typische Erstattung pro Entwickler/Jahr: 12.500 – 18.750 €
Interne Schätzung: € 150.000. Nach NOVARIS-Analyse zusätzliche F&E-Anteile in Infrastruktur und Algorithm Engineering identifiziert.
15+ Projekte betreut, 100 % Bewilligungsquote. Kein einziger Antrag abgelehnt.
Ohne vs. mit NOVARIS — typischer Unterschied
Illustratives Beispiel basierend auf durchschnittlichen Mandantenergebnissen. Tatsächliche Ergebnisse variieren.
Branchenspezifische Anforderungen für Software & IT
Die Forschungszulage für Softwareentwicklung stellt besondere Anforderungen an die Projektdokumentation. Anders als in hardwareorientierten Branchen existiert kein physischer Prototyp – stattdessen dient der Quellcode selbst als zentraler Nachweis der F&E-Tätigkeit. Die BSFZ prüft dabei, ob eine technische Unsicherheit überwunden wurde, die über den Stand der Technik hinausgeht. Reine Anpassungsarbeiten, Konfigurationen oder die Integration bestehender Frameworks gelten nicht als förderfähige Forschung. Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen routinemäßiger Entwicklung und echter experimenteller Entwicklung gemäß § 2 Abs. 1 FZulG.
Die Wahl der Entwicklungsmethodik beeinflusst die Förderdokumentation erheblich. Bei agilen Methoden (Scrum, Kanban) empfiehlt sich die Sprint-weise Zuordnung von F&E-Anteilen: Jeder Sprint wird analysiert, welche User Stories tatsächlich technisches Neuland betreten. Bei Wasserfall-Projekten lassen sich Phasen wie Konzeption, Prototyping und Validierung klarer abgrenzen. In beiden Fällen sind Commit-Historien, Code-Reviews, technische Spezifikationen und Testprotokolle essenzielle Nachweisdokumente. Wir unterstützen Teams dabei, ihre bestehenden Entwicklungsprozesse – ob GitLab-CI-Pipelines, Jira-Boards oder Confluence-Dokumentation – für die BSFZ-Antragstellung aufzubereiten.
Die BSFZ-Kriterien für Software-Neuheit orientieren sich am Frascati-Handbuch der OECD. Ein Projekt gilt als förderfähig, wenn es systematisch nach neuen Erkenntnissen sucht oder bestehende Erkenntnisse neuartig anwendet. Typische förderfähige Vorhaben umfassen: Entwicklung neuer Algorithmen für maschinelles Lernen, Architektur neuartiger Echtzeitsysteme, Forschung an Datenbankoptimierungen jenseits bekannter Verfahren oder die Konzeption innovativer Sicherheitsarchitekturen. Die Herausforderung liegt häufig darin, den experimentellen Charakter der Entwicklung nachvollziehbar darzustellen – auch für Prüfer ohne tiefes IT-Fachwissen.
Besonders relevant für IT-Unternehmen: Auch Open-Source-Beiträge und die Entwicklung interner Frameworks können förderfähig sein, sofern ein nachweisbarer F&E-Anteil vorliegt. Cloud-native Entwicklung, Microservice-Architekturen und DevOps-Innovationen bieten vielfältige Ansatzpunkte. Unsere Berater mit Informatik-Hintergrund identifizieren in typischen Softwareportfolios durchschnittlich 30–40 % mehr förderfähige Projektanteile als Generalisten.
Typische Fördersummen in der Softwarebranche
Rechenbeispiel: SaaS-Startup mit 8 Entwicklern
- • Bruttolohnkosten F&E-Personal: 640.000 € / Jahr
- • Davon förderfähiger F&E-Anteil (ca. 60 %): 384.000 €
- • Forschungszulage (25 %): 96.000 € / Jahr
- • Über 3 Jahre kumuliert: bis zu 288.000 €
Rechenbeispiel: Mittelständischer IT-Dienstleister mit Eigenprodukt
- • 3 Entwickler am F&E-Projekt (Bruttolohn: 240.000 €)
- • Zusätzlich Auftragsforschung an Universität: 80.000 €
- • Förderfähige Bemessungsgrundlage: 296.000 € (Löhne + 70 % Auftragsforschung)
- • Jährliche Forschungszulage: 74.000 €
Typische förderfähige Software-Projekte im Detail
Die Bandbreite förderfähiger F&E-Vorhaben in der Softwarebranche ist erheblich größer, als viele Unternehmen zunächst vermuten.
Unser Tipp: Viele Softwareunternehmen unterschätzen den förderfähigen Anteil ihrer täglichen Entwicklungsarbeit. Selbst interne Tool-Entwicklung, Compiler-Optimierungen oder die Erforschung neuer Testmethoden können förderfähig sein. In einem unverbindlichen Erstgespräch identifizieren unsere Informatik-Experten typischerweise 3–5 zusätzliche förderfähige Projektbereiche, die bislang ungenutzt blieben.
Häufige Fragen
Weiterführende Inhalte zur Forschungszulage
Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren spezialisierten Ressourcen:
Typische F&E-Projekte in der IT
Über 70 % der Forschungszulage-Anträge im IT-Sektor betreffen Softwareentwicklungsprojekte. Doch welche Vorhaben erkennt die BSFZ tatsächlich als förderfähig an?
KI & Machine-Learning-Entwicklung
Entwicklung neuartiger Algorithmen für Natural Language Processing, Computer Vision oder Predictive Analytics – inklusive Datenaufbereitungsforschung und Modellarchitektur-Exploration.
Cloud-Migration & Microservice-Architekturen
Erforschung neuartiger Migrationsmuster, Entwicklung automatisierter Containerisierungslösungen oder Konzeption selbstheilender Microservice-Topologien mit innovativen Orchestrierungsansätzen.
Cybersecurity-Tools & Kryptografie
Entwicklung neuartiger Intrusion-Detection-Systeme, Post-Quantum-Verschlüsselungsverfahren oder Zero-Trust-Frameworks – Häufig mit technischer Unsicherheit zur Wirksamkeit gegen unbekannte Angriffsvektoren.
Custom-ERP- & Plattformentwicklung
Eigenentwicklung branchenspezifischer ERP-Module mit innovativen Datenmodellen, Echtzeit-Synchronisationsverfahren oder KI-gestützter Prozessautomatisierung – klar abzugrenzen von reiner Konfiguration.
IoT-Plattformen & Edge Computing
Forschung an energieeffizienten Kommunikationsprotokollen, echtzeitfähigen Edge-Architekturen oder Over-the-Air-Update-Mechanismen für sicherheitskritische eingebettete Systeme.
Wussten Sie? Laut Stifterverband entfallen rund 38 % aller bewilligten Forschungszulage-Vorhaben auf den IT- und Softwarebereich – damit ist die Branche der größte Einzelnutzer des FZulG. Trotzdem schöpfen viele IT-Unternehmen ihr Förderpotenzial nicht aus, weil sie Routineentwicklung nicht von experimenteller Entwicklung abgrenzen.