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Forschungszulage Eigenleistungen – 100 €/h für Ihre eigene F&E-Arbeit

Auch ohne Angestellte können Sie die Forschungszulage nutzen: Einzelunternehmer, Freiberufler und Gesellschafter erhalten 100 € pro Stunde für eigene F&E-Tätigkeit.

15+ Mio. €
Gesicherte Forschungszulage
100% Erfolg
Erfolgsquote BSFZ-Bescheinigungen
< 4 Monate
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
0
Pauschaler Stundensatz
0
Max. anrechenbare Wochenstunden
0
Fördersatz auf Eigenleistungen
0
Ab 2026 (geplant)

Wer kann Eigenleistungen geltend machen?

Die Forschungszulage kennt neben den klassischen Personalkosten für Angestellte auch die sogenannten Eigenleistungen. Diese Regelung richtet sich an Personen, die selbst aktiv in der Forschung und Entwicklung tätig sind, aber kein Gehalt als Arbeitnehmer beziehen. Die Rechtsgrundlage findet sich in §3 Abs. 4 FZulG.

Folgende Personengruppen können Eigenleistungen ansetzen:

Einzelunternehmer

Betreiben F&E im eigenen Unternehmen ohne Angestelltenstatus

Gesellschafter

GbR, OHG, KG – aktiv an F&E-Vorhaben mitwirkend

Geschäftsführer

Sofern kein Geschäftsführergehalt bezogen wird

Freiberufler

Ingenieure, Entwickler, Naturwissenschaftler mit eigenen F&E-Projekten

Wichtige Abgrenzung: GmbH-Geschäftsführer, die ein reguläres Gehalt beziehen, können keine Eigenleistungen geltend machen. Ihre F&E-Tätigkeit wird über die Personalkosten (Bruttogehalt + AG-Anteile) abgerechnet. Die Eigenleistungspauschale gilt nur, wenn kein Arbeitsentgelt für die F&E-Tätigkeit gezahlt wird.

In der Praxis betrifft die Eigenleistungsregelung vor allem inhabergeführte Unternehmen und Start-ups, in denen die Gründer selbst aktiv forschen und entwickeln. Gerade für Einzelunternehmer und kleine Personengesellschaften ist dies oft der einzige Weg zur Forschungszulage, wenn keine Angestellten beschäftigt werden.

Die 100 €/h Pauschale: So funktioniert sie

F&E-Stunden
dokumentiert
×100€
Pauschale
pro Stunde
Bemessungs­grundlage
wird berechnet
25%
Forschungs­zulage
auf Ihr Konto

Für Eigenleistungen gilt eine gesetzlich festgelegte Pauschale von 100 € pro Stunde. Das bedeutet: Für jede Stunde, die Sie nachweislich mit förderfähiger F&E-Tätigkeit verbracht haben, fließen 100 € in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage ein.

Die wichtigsten Regeln im Überblick

  • Feste Pauschale: 100 € pro tatsächlich geleisteter F&E-Stunde – unabhängig von Ihren realen Kosten
  • Kein Kostennachweis nötig: Sie müssen nicht belegen, dass Ihnen tatsächlich 100 €/h Kosten entstanden sind
  • Zeiterfassung ist Pflicht: Jede F&E-Stunde muss dokumentiert und nachweisbar sein
  • Nur tatsächlich geleistete Stunden: Angesetzt werden darf nur die Zeit, die nachweislich für F&E aufgewendet wurde
  • Plausibilitätsprüfung: Das Finanzamt prüft, ob die Stundenanzahl realistisch ist
Rechenbeispiel: Ein Einzelunternehmer arbeitet 800 Stunden pro Jahr an einem förderfähigen F&E-Projekt.

800 Stunden × 100 € = 80.000 € Bemessungsgrundlage
80.000 € × 25% Fördersatz = 20.000 € Forschungszulage

Bei KMU-Status ab 2024: 80.000 € × 35% = 28.000 € Forschungszulage

Die Pauschale von 100 €/h mag auf den ersten Blick niedrig erscheinen, doch sie hat einen entscheidenden Vorteil: Sie ist unkompliziert. Kein Sammeln von Belegen, keine Berechnung von Gemeinkosten, keine Diskussion über die Angemessenheit – einfach Stunden dokumentieren und mit 100 € multiplizieren. Nutzen Sie unseren Forschungszulagen-Rechner, um Ihre individuelle Förderung zu berechnen.

Eigenleistungen optimal geltend machen: Viele Einzelunternehmer und Gesellschafter verschenken Förderpotenzial, weil sie ihre eigenen Forschungsstunden nicht oder nur teilweise dokumentieren. NOVARIS hilft Ihnen, eine vollständige und prüfungssichere Dokumentation aufzubauen und die Eigenleistungspauschale maximal auszuschöpfen – erfolgsbasiert und ohne Risiko. Jetzt Förderpotenzial prüfen

Berechnungsbeispiele

Die folgenden Szenarien zeigen, wie sich Eigenleistungen in der Praxis auf die Forschungszulage auswirken. Alle Beispiele basieren auf dem KMU-Fördersatz von 25% (vor 2024) – ab 2024 gilt für KMU der erhöhte Satz von 35%.

Szenario F&E-Stunden/Jahr Bemessungsgrundlage Forschungszulage (25%)
Einzelunternehmer Vollzeit F&E 1.600 h 160.000 € 40.000 €
Teilzeit F&E (50%) 800 h 80.000 € 20.000 €
Gesellschafter-Duo (2 Personen) 2 × 1.200 h 240.000 € 60.000 €
Gesellschafter-Duo im Detail: Wenn zwei Gesellschafter einer Personengesellschaft jeweils 1.200 Stunden pro Jahr in F&E investieren, ergibt sich eine gemeinsame Bemessungsgrundlage von 2 × 1.200 h × 100 € = 240.000 €. Bei 25% Fördersatz sind das 60.000 € Forschungszulage – bei KMU-Status ab 2024 sogar 84.000 € (35%).

Die Bemessungsgrundlage aus Eigenleistungen fließt zusammen mit eventuellen Personalkosten und Auftragsforschungskosten in die Gesamtbemessungsgrundlage ein. Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt seit 2024 insgesamt 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr (zuvor 4 Mio. €).

Zeiterfassung: Pflicht bei Eigenleistungen

Bei Eigenleistungen ist die Anforderung an die Zeiterfassung besonders streng. Da keine Gehaltsabrechnungen oder Arbeitsverträge als Nachweis dienen, ist die Stundendokumentation das einzige Beweismittel für die geleistete F&E-Arbeit.

Was muss erfasst werden?

Datum
Welcher Tag?
Stunden
Wie viele h F&E?
Projekt
Welches F&E-Vorhaben?
Tätigkeit
Welche F&E-Arbeit?
GoBD-Konformität ist Pflicht: Die Zeiterfassung muss den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) entsprechen. Das bedeutet: täglich dokumentieren, nicht rückwirkend erstellen, und manipulationssicher aufbewahren. Eine nachträglich erstellte Zeiterfassung wird bei einer Betriebsprüfung nicht anerkannt.

Gerade bei Eigenleistungen empfiehlt sich eine projektbezogene Zeiterfassung, die klar zwischen F&E-Tätigkeiten und anderen unternehmerischen Aufgaben (Vertrieb, Verwaltung, Kundenkontakt) unterscheidet. Nur die tatsächlich für F&E aufgewendeten Stunden sind förderfähig.

Ausführliche Informationen zur korrekten Zeiterfassung finden Sie in unserem Ratgeber zur Zeiterfassung bei der Forschungszulage.

Kombination mit Personalkosten

Ein häufiges Missverständnis: Eigenleistungen und Personalkosten schließen sich nicht gegenseitig aus. Wenn Sie als Einzelunternehmer oder Gesellschafter selbst forschen und gleichzeitig Angestellte in der F&E beschäftigen, können Sie beide Kostenarten gleichzeitig geltend machen.

So funktioniert die Kombination

  • Ihre eigenen F&E-Stunden werden mit 100 €/h als Eigenleistungen angesetzt
  • Die F&E-Tätigkeit Ihrer Angestellten wird über die Personalkosten (Bruttogehalt + AG-Anteile Sozialversicherung) abgerechnet
  • Alles fließt in eine gemeinsame Bemessungsgrundlage ein
  • Der Fördersatz (25% bzw. 35% für KMU) wird auf die Gesamtsumme angewendet
Beispiel Kombination:

Eigenleistungen Inhaber: 1.000 h × 100 € = 100.000 €
Personalkosten 2 Entwickler: 2 × 65.000 € = 130.000 €
Gesamte Bemessungsgrundlage: 230.000 €

Forschungszulage (25%): 57.500 €
Forschungszulage (35% KMU ab 2024): 80.500 €

Gemeinkostenpauschale ab 2026

Ab dem Wirtschaftsjahr 2026 gilt die 20%ige Gemeinkostenpauschale auch auf Eigenleistungen. Das bedeutet: Die Bemessungsgrundlage aus Eigenleistungen wird pauschal um 20% erhöht – ohne dass Sie tatsächliche Gemeinkosten nachweisen müssen. Damit steigt der effektive Stundensatz rechnerisch auf 120 €/h (100 € + 20% Zuschlag).

Diese Regelung macht die Eigenleistungspauschale ab 2026 noch attraktiver und verringert den Abstand zu den über Personalkosten abgerechneten F&E-Aufwendungen, bei denen die Gemeinkostenpauschale bereits seit 2024 greift.

Häufige Fehler bei Eigenleistungen

In der Beratungspraxis begegnen uns immer wieder die gleichen Fehler bei der Geltendmachung von Eigenleistungen. Vermeiden Sie diese Fallstricke:

Keine oder mangelhafte Zeiterfassung

Der häufigste Fehler. Ohne tägliche, GoBD-konforme Zeiterfassung werden Eigenleistungen nicht anerkannt.

Unrealistisch hohe Stundenzahl

2.500 F&E-Stunden bei einem Unternehmer mit Vertrieb und Verwaltung? Fällt bei der Plausibilitätsprüfung auf.

Verwechslung mit Unternehmerlohn

Die 100 €/h ist keine Vergütung – sondern eine fiktive Bemessungsgrundlage. Sie erhalten 25% (bzw. 35%) davon als Steuergutschrift.

GmbH-GF rechnet Eigenleistungen statt Personalkosten

Bei Gehaltsbezug sind F&E-Stunden über Personalkosten abzurechnen – diese sind meist höher als 100 €/h und somit vorteilhafter.

NOVARIS prüft in der kostenlosen Erstanalyse, welche Abrechnungsmethode (Eigenleistungen vs. Personalkosten) für Ihre Situation die höchste Forschungszulage ergibt und unterstützt Sie bei der Einrichtung einer korrekten Zeiterfassung.

FAQ: Eigenleistungen

Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Anzahl der ansetzbaren Stunden. Allerdings muss die Stundenanzahl plausibel sein. Als Richtwert gelten ca. 1.600 bis 1.800 Stunden pro Jahr bei Vollzeit-F&E-Tätigkeit. Deutlich höhere Werte könnten bei einer Prüfung durch das Finanzamt beanstandet werden. Entscheidend ist, dass jede einzelne Stunde durch die Zeiterfassung belegbar ist und dass neben der F&E-Tätigkeit auch andere unternehmerische Aufgaben realistisch abgebildet werden.

Nein, die 100 € pro Stunde sind eine gesetzlich festgelegte Pauschale gemäß §3 Abs. 4 FZulG. Sie müssen keinen Nachweis über tatsächlich entstandene Kosten erbringen. Was Sie jedoch nachweisen müssen, sind die tatsächlich geleisteten F&E-Stunden. Eine lückenlose, GoBD-konforme Zeiterfassung ist daher unerlässlich.

Nur wenn Sie als GmbH-Geschäftsführer kein Gehalt beziehen. Beziehen Sie ein Geschäftsführergehalt, werden Ihre F&E-Tätigkeiten über die Personalkosten (Gehalt + AG-Anteile Sozialversicherung) abgerechnet – nicht über die Eigenleistungspauschale. In der Praxis ist der Personalkosten-Ansatz meist vorteilhafter, da das Gehalt häufig über 100 €/h liegt. Mehr dazu in unserem Vergleich GmbH vs. Einzelunternehmen.

Ja, ab dem Wirtschaftsjahr 2026 gilt die 20%ige Gemeinkostenpauschale auch auf Eigenleistungen. Die Bemessungsgrundlage aus Eigenleistungen wird um 20% erhöht. Beispiel: 32.000 € Eigenleistungen + 6.400 € Gemeinkostenpauschale = 38.400 € Bemessungsgrundlage. Dies wurde mit dem Wachstumschancengesetz eingeführt und macht die Eigenleistungspauschale noch attraktiver.

Quellen & gesetzliche Grundlagen

Alle Aussagen zu Bemessungsgrundlage, Förderquoten und Antragsverfahren basieren ausschließlich auf den folgenden offiziellen Rechtsquellen und Behördenangaben. Stand der Recherche: .

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine verbindliche Prüfung Ihres Vorhabens kontaktieren Sie uns oder Ihre*n Steuerberater*in.

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Geschäftsführer & Gründer von NOVARIS Consulting. Spezialisiert auf die steuerliche Forschungsförderung (FZulG) mit 100% Bewilligungsquote. Mehr erfahren