Forschungszulage für Luft- &
Raumfahrt
Die Luft- und Raumfahrt zählt zu den technologisch anspruchsvollsten Branchen weltweit. Unternehmen, die an neuen Antriebssystemen, Leichtbaustrukturen oder Avioniksystemen forschen, erhalten bis zu 25 % der F&E-Personalkosten steuerlich erstattet.
- •Luft- und Raumfahrt-Unternehmen erhalten bis zu 25 % der F&E-Aufwendungen als Steuergutschrift.
- •Förderfähig: Triebwerksentwicklung, neue Verbundwerkstoffe, Avionik, Satellitentechnologie, additive Fertigung.
- •Bei Hochschulkooperationen: Bemessungsgrundlage bis 15 Mio. € (bis zu 3,75 Mio. € Erstattung).
- •Internationale Konsortien (z.B. ESA): eigene F&E-Anteile des deutschen Unternehmens sind förderfähig.
Luft- & Raumfahrt: Maximale F&E-Intensität
Die Luft- und Raumfahrtbranche gehört mit einer F&E-Quote von über 11 % des Umsatzes (BDLI, 2024) zu den forschungsintensivsten Sektoren. Gleichzeitig unterliegt sie strengsten Zertifizierungsanforderungen (DO-178C, DO-254, EASA Part 21) – jede dieser Anforderungen erzeugt technische Unsicherheiten, die nach FZulG förderfähig sind.
Besonderer Vorteil: Militärische und Dual-Use-Forschung ist ebenfalls förderfähig, solange die Projekte den Frascati-Kriterien entsprechen. Die BSFZ prüft den Forschungscharakter, nicht die Anwendung. Auch Projekte im Rahmen von ESA- oder EU-Rahmenprogrammen können zusätzlich die Forschungszulage beanspruchen.
Typische Erstattungsvolumina liegen bei 300.000–1.200.000 € jährlich – insbesondere bei Zulieferern mit spezialisierten Entwicklungsteams für Avionik, Triebwerkstechnologie oder Satellitenkomponenten.
Was wird in Luft- &
Raumfahrt gefördert?
Diese Projekttypen sind typischerweise nach FZulG §2 förderfähig – sofern technische Unsicherheit vorlag und das Ziel nicht mit bestehenden Methoden erreichbar war.
Antriebssysteme & Triebwerke
Entwicklung neuer Triebwerkskonzepte, Hybridantriebe oder elektrischer Antriebssysteme für Luft- und Raumfahrtanwendungen mit überlegenem Schub-Gewicht-Verhältnis oder Emissionsverhalten.
Leichtbau & Strukturmechanik
Entwicklung neuartiger Leichtbaustrukturen, Faserverbundkonzepte oder additiv gefertigter Strukturbauteile für Luft- und Raumfahrzeugrümpfe, -flügel oder -gehäuse.
Avionik & Flugsystemsteuerung
Entwicklung neuartiger Avionik-Systeme, Flugsteuerungsalgorithmen oder Navigationslösungen, die neue Autonomiegrade oder Sicherheitsniveaus in der Luftfahrt ermöglichen.
FZulG-Kriterien für
Luft- & Raumfahrt-Projekte
Tätigkeiten auf TRL 1 bis ca. 6 (Technologiedemonstration) sind typischerweise förderfähig; ab TRL 7+ überwiegt die Serienentwicklung.
Prüfstandsversuche, Windkanaltest-Iterationen und Simulationszyklen belegen das technische Risiko (FZulG-Kriterium).
Das Projekt erzeugt neues Wissen, das über bestehende Zertifizierungs- und Qualifikationsanforderungen hinausgeht.
Reine DO-178C/DO-254-Compliance-Aktivitäten sind nicht förderfähig; die vorgelagerte Entwicklung hingegen schon.
Dual-Use-Technologien (zivile und militärische Anwendung) sind nach FZulG grundsätzlich förderfähig, soweit sie im zivilen Bereich eingesetzt werden. Eine klare Dokumentation des zivilen Verwendungszwecks ist erforderlich.
Förderfähig sind: Luft- und Raumfahrtingenieure, Strömungsmechaniker, Avionik-Entwickler sowie Auftragsforschung an DLR oder Hochschulen (70 %).
Typische Förderung pro Luft- & Raumfahrt-Projekt: 500.000 – 5.000.000 €/Jahr
Entwicklung neuartiger Leichtbaumaterialien. NOVARIS dokumentierte die experimentelle Unsicherheit bei den Materialeigenschaften.
4+ Projekte betreut, 100 % Bewilligungsquote.
Ohne vs. mit NOVARIS — typischer Unterschied
Illustratives Beispiel basierend auf durchschnittlichen Mandantenergebnissen. Tatsächliche Ergebnisse variieren.
Branchenspezifische Anforderungen in der Luft- und Raumfahrt
Die Luft- und Raumfahrtindustrie unterliegt den strengsten Entwicklungsstandards aller Branchen – und generiert dadurch besonders umfangreiche F&E-Dokumentation. DO-178C (Software) und DO-254 (Hardware) verlangen ein rigoroses Entwicklungs- und Verifikationsframework mit nachweisbaren Testabdeckungsgraden. Die dort geforderten Entwicklungsartefakte – Software-Anforderungsspezifikationen (SRS), Design-Beschreibungen (SDD), Verifikations- und Validierungsberichte, Structural-Coverage-Analysen und Traceability-Matrizen – sind zu großen Teilen als F&E-Nachweis für die BSFZ verwertbar. Besonders bei Certification-Levels A und B (DAL A/B) ist der F&E-Aufwand enorm.
Flugerprobung und Qualifikationstests sind Paradebeispiele experimenteller Entwicklung. Flugtests zur Erweiterung des Betriebsbereichs (Flight Envelope Expansion), Flattertests, Strukturbelastungstests gemäß CS-25 Subpart C und Triebwerkszertifizierungstests nach CS-E erzeugen systematische Versuchsdaten unter kontrollierten Bedingungen mit inhärenter technischer Unsicherheit. Auch Bodentests wie Ermüdungsprüfungen (Fatigue Testing), Vogelschlag-Simulationen (Bird Strike Tests) und Blitzschlag-Qualifikationen sind förderfähig.
Die Entwicklung und Qualifikation von Faserverbundwerkstoffen (CFK, GFK) für Primärstrukturen ist ein besonders förderfähiger Bereich. Materialkennwertermittlung (A-Basis, B-Basis-Werte), Prozessentwicklung für Autoklav- und Out-of-Autoklav-Verfahren, Impactschadens-Toleranzstudien (BVID, VID) und die Entwicklung neuartiger Reparaturverfahren erfordern aufwendige Versuchsreihen. Die Materialqualifikation nach NADCAP-Standards erzeugt umfangreiche Prüfdokumentation, die sich direkt als F&E-Nachweis eignet.
Die EASA-Zertifizierung (European Union Aviation Safety Agency) ist ein vielschichtiger Prozess, der signifikante F&E-Anteile enthält. Ob Type Certificate (TC), Supplemental Type Certificate (STC) oder European Technical Standard Order (ETSO) – die Nachweisführung gemäß Certification Specifications erfordert innovative Analysemethoden, Prüfstandsentwicklungen und Validierungskonzepte. Unsere Luft- und Raumfahrt-Berater kennen die Schnittstellen zwischen Zulassungsprozessen und F&E und maximieren systematisch die förderfähige Bemessungsgrundlage.
Typische Fördersummen in der Luft- und Raumfahrt
Rechenbeispiel: Avionik-Zulieferer mit DO-178C-Entwicklung
- • 10 Software-Ingenieure DAL-A-Zertifizierung (Bruttolohn: 950.000 €)
- • F&E-Anteil (ca. 65 %): 617.500 €
- • Auftragsforschung Testlabor: 150.000 € (70 % = 105.000 €)
- • Forschungszulage (25 %): 180.625 € / Jahr
Rechenbeispiel: Composite-Strukturentwickler
- • 6 Materialwissenschaftler und Prüfingenieure (Bruttolohn: 510.000 €)
- • F&E-Anteil Materialqualifikation (ca. 70 %): 357.000 €
- • Jährliche Forschungszulage: 89.250 €
Typische förderfähige Luft- und Raumfahrt-Projekte
Häufige Fragen
Weiterführende Inhalte zur Forschungszulage
Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren spezialisierten Ressourcen:
Spezifische Anforderungen der Luft- & Raumfahrt
EASA-Regulierung, extreme Betriebsbedingungen und höchste Sicherheitsanforderungen machen die Luft- und Raumfahrt zu einer der F&E-intensivsten Branchen – mit entsprechendem Förderpotenzial.
Branchenkenngröße: Die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie beschäftigt über 117.000 Mitarbeiter und investiert jährlich rund 5,5 Mrd. € in F&E (BDLI, 2024). Mit einer F&E-Intensität von über 12 % gehört die Branche zu den forschungsstärksten in Deutschland.
