Forschungszulage: Bis zu 25 % Ihrer F&E‑Kosten zurück.
Das FZulG erstattet Ihnen einen Teil Ihrer F&E-Aufwendungen. NOVARIS übernimmt den kompletten Antrag. Kein Erfolg, kein Honorar.
erfolgreich gesichert
betreute Mandate
Bewilligungsquote
Erfahrung im FZulG
Was ist das Forschungszulagengesetz?
Eine staatliche Steuerförderung für Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben. Branche und Größe spielen keine Rolle.
25 % Steuererstattung
Der Staat erstattet 25 % Ihrer förderfähigen F&E-Personalkosten direkt als Steuerbonus. KMU erhalten 35 %.
Alle Branchen & Größen
Maschinenbau, Software, Pharma, Agrar: Das FZulG gilt für Unternehmen aller Rechtsformen und Branchen.
Rückwirkend ab 2020
Das Gesetz gilt seit dem 01.01.2020. Noch offene Steuerjahre können rückwirkend geltend gemacht werden.
Bis zu € 4,2 Mio. jährlich
Die maximale förderfähige Bemessungsgrundlage beträgt € 12 Mio. p.a. – daraus ergibt sich eine Zulage von bis zu € 4,2 Mio. für KMU.
Wirksam auch bei Verlust
Unternehmen ohne Steuerschuld erhalten die Zulage als direkte Auszahlung vom Finanzamt – ein echter Cash-Vorteil.
Warum Unternehmen
uns vertrauen
Was uns von anderen FZulG-Beratern unterscheidet.
Erfolgsbasierte Vergütung
Sie zahlen erst, wenn das Finanzamt die Forschungszulage auszahlt. Vorher entstehen Ihnen keine Kosten.
GoBD-konforme Dokumentation
Unsere Software erstellt Ihre F&E-Dokumentation automatisch und GoBD-konform. Alles digital, alles prüfungssicher.
Einziger Anbieter mit einer 100 % Bewilligungsquote (Stand: März 2026)
Kein anderer FZulG-Dienstleister erreicht eine hundertprozentige Bewilligungsquote. Jeder Antrag, den wir einreichen, wird bewilligt.
Bis zu 40 % günstiger
Unser Honorar liegt unter dem Branchendurchschnitt. Vergleichen Sie gerne.
Wir fördern Unternehmen in allen Branchen
Das FZulG ist branchenunabhängig. Bisher haben wir Anträge aus diesen Sektoren begleitet:
100 % Bewilligungsquote in allen Branchen (Stand: März 2026) · Jetzt prüfen
Ihr Partner für die Forschungszulage
NOVARIS Consulting ist auf die steuerliche Forschungsförderung nach dem FZulG spezialisiert. Wir übernehmen den gesamten Antragsprozess — von der Erstanalyse über die BSFZ-Bescheinigung bis zur Auszahlung durch das Finanzamt.
Unsere Philosophie
Wir arbeiten ausschließlich erfolgsbasiert: Unser Honorar fällt nur dann an, wenn die Forschungszulage tatsächlich vom Finanzamt ausgezahlt wird. Kein Erfolg, kein Honorar. So stellen wir sicher, dass unsere Interessen vollständig mit Ihren übereinstimmen.
Erfahrung, die sich auszahlt
Seit Inkrafttreten des Forschungszulagengesetzes verfügt unser Team über mehr als 12 Jahre gebündelte Erfahrung in der Forschungszulage. In dieser Zeit konnten wir für unsere Mandanten aus verschiedensten Branchen Fördermittel in Höhe von über 15 Millionen Euro realisieren.
Qualität statt Masse
Unsere 100 %ige Bewilligungsquote spricht für sich: Wir stellen ausschließlich Anträge, die eine realistische und fundierte Erfolgsperspektive haben.
Unser Team
Die Menschen hinter NOVARIS Consulting.
Über 6 Jahre Spezialisierung auf die steuerliche Forschungsförderung nach FZulG. Tiefgreifende Expertise in BSFZ-Anforderungen, Finanzamtsprozessen und branchenübergreifender F&E-Projektbewertung. Verantwortlich für Strategie, Mandatsführung und Qualitätssicherung. Bisherige Bilanz: über 15 Mio. € realisierte Fördermittel bei einer Bewilligungsquote von 100 %.
So funktioniert die Forschungszulage
Der Weg zur Forschungszulage – von der Bescheinigung bis zur Auszahlung.
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle
Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt
F&E-Vorhaben?
ja / nein
Forschungszulage
beim Finanzamt
Full-Service.
Null Risiko.
Wir machen die Arbeit, nicht nur die Beratung. Erstanalyse, Dokumentation, BSFZ-Antrag, Abstimmung mit dem Finanzamt: läuft über uns. Und wir verdienen nur, wenn Sie verdienen.
Kein Grundhonorar, keine Stundensätze. Unser Honorar entsteht erst, wenn Ihre Forschungszulage ausgezahlt wird.
Unser Team kennt die Anforderungen der BSFZ und der Finanzbehörden. Wir wissen, worauf Prüfer achten.
Wir sprechen direkt mit Ihrem Steuerberater. Für Sie entsteht kein Mehraufwand.
Wir dokumentieren so, dass keine förderfähigen Aufwendungen auf der Strecke bleiben.
Häufige Fragen zur Forschungszulage
Antworten auf die häufigsten Fragen zum FZulG-Antrag.
Forschungszulage 2026: Alle Neuerungen
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick — höhere Fördergrenzen, KMU-Bonus und Berechnungsbeispiele. Jetzt kostenlos als PDF erhalten.
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FZulG-Potenzial
– kostenlos.
30 Minuten reichen, um zu klären, ob sich ein Antrag für Sie lohnt. Wir schauen uns Ihre Projekte an und rechnen das Potenzial durch. Unverbindlich.
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25+
Projekte begleitet
18,85 Mio. €
Fördervolumen
100 %
Erfolgsquote
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