Forschungszulagengesetz (FZulG) · In Kraft seit 01.01.2020

Forschungszulage: Bis zu  25 % Ihrer F&E‑Kosten zurück.

Das FZulG erstattet Ihnen einen Teil Ihrer F&E-Aufwendungen. NOVARIS übernimmt den kompletten Antrag. Kein Erfolg, kein Honorar.

100 % erfolgsbasiert
Wir übernehmen alles
Alle Branchen & Unternehmensgrößen
€ 15 Mio.+

erfolgreich gesichert

25+

betreute Mandate

100 %

Bewilligungsquote

6 Jahre

Erfahrung im FZulG

Das Programm

Was ist das Forschungs­zulagen­gesetz?

Eine staatliche Steuerförderung für Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben. Branche und Größe spielen keine Rolle.

25 % Steuererstattung

Der Staat erstattet 25 % Ihrer förderfähigen F&E-Personalkosten direkt als Steuerbonus. KMU erhalten 35 %.

Alle Branchen & Größen

Maschinenbau, Software, Pharma, Agrar: Das FZulG gilt für Unternehmen aller Rechtsformen und Branchen.

Rückwirkend ab 2020

Das Gesetz gilt seit dem 01.01.2020. Noch offene Steuerjahre können rückwirkend geltend gemacht werden.

Bis zu € 4,2 Mio. jährlich

Die maximale förderfähige Bemessungsgrundlage beträgt € 12 Mio. p.a. – daraus ergibt sich eine Zulage von bis zu € 4,2 Mio. für KMU.

Wirksam auch bei Verlust

Unternehmen ohne Steuerschuld erhalten die Zulage als direkte Auszahlung vom Finanzamt – ein echter Cash-Vorteil.

Unser Versprechen

Warum Unternehmen
uns vertrauen

Was uns von anderen FZulG-Beratern unterscheidet.

0 €
Vorabkosten

Erfolgsbasierte Vergütung

Sie zahlen erst, wenn das Finanzamt die Forschungszulage auszahlt. Vorher entstehen Ihnen keine Kosten.

GoBD
konform

GoBD-konforme Dokumentation

Unsere Software erstellt Ihre F&E-Dokumentation automatisch und GoBD-konform. Alles digital, alles prüfungssicher.

Bis zu 40 %
günstiger

Bis zu 40 % günstiger

Unser Honorar liegt unter dem Branchendurchschnitt. Vergleichen Sie gerne.

Über NOVARIS

Ihr Partner für die Forschungszulage

NOVARIS Consulting ist auf die steuerliche Forschungsförderung nach dem FZulG spezialisiert. Wir übernehmen den gesamten Antragsprozess — von der Erstanalyse über die BSFZ-Bescheinigung bis zur Auszahlung durch das Finanzamt.

NOVARIS Consulting — Beratungsgespräch zur Forschungszulage

Unsere Philosophie

Wir arbeiten ausschließlich erfolgsbasiert: Unser Honorar fällt nur dann an, wenn die Forschungszulage tatsächlich vom Finanzamt ausgezahlt wird. Kein Erfolg, kein Honorar. So stellen wir sicher, dass unsere Interessen vollständig mit Ihren übereinstimmen.

Erfahrung, die sich auszahlt

Seit Inkrafttreten des Forschungszulagengesetzes verfügt unser Team über mehr als 12 Jahre gebündelte Erfahrung in der Forschungszulage. In dieser Zeit konnten wir für unsere Mandanten aus verschiedensten Branchen Fördermittel in Höhe von über 15 Millionen Euro realisieren.

Qualität statt Masse

Unsere 100 %ige Bewilligungsquote spricht für sich: Wir stellen ausschließlich Anträge, die eine realistische und fundierte Erfolgsperspektive haben.

€ 18,85 Mio.
erfolgreich gesichert
25+
betreute Mandate
100 %
Bewilligungsquote
6 Jahre
Erfahrung im FZulG
Team

Unser Team

Die Menschen hinter NOVARIS Consulting.

Max Nodes – Geschäftsführer NOVARIS Consulting
Max Nodes
Geschäftsführer & Gründer

Über 6 Jahre Spezialisierung auf die steuerliche Forschungsförderung nach FZulG. Tiefgreifende Expertise in BSFZ-Anforderungen, Finanzamtsprozessen und branchenübergreifender F&E-Projektbewertung. Verantwortlich für Strategie, Mandatsführung und Qualitätssicherung. Bisherige Bilanz: über 15 Mio. € realisierte Fördermittel bei einer Bewilligungsquote von 100 %.

Unser Prozess

So funktioniert die Forschungszulage

Der Weg zur Forschungszulage – von der Bescheinigung bis zur Auszahlung.

Antrag
Prüfung des Antrags
Unternehmen
Prüfung des Antrags
Förderfähiges
F&E-Vorhaben?
ja / nein
Bewilligung
Antrag
Einreichung
beim Finanzamt
Unternehmen
Festsetzung der Forschungszulage
Zuständiges Finanzamt
Warum NOVARIS

Full-Service.
Null Risiko.

Wir machen die Arbeit, nicht nur die Beratung. Erstanalyse, Dokumentation, BSFZ-Antrag, Abstimmung mit dem Finanzamt: läuft über uns. Und wir verdienen nur, wenn Sie verdienen.

100 % erfolgsbasiertes Honorar

Kein Grundhonorar, keine Stundensätze. Unser Honorar entsteht erst, wenn Ihre Forschungszulage ausgezahlt wird.

FZulG-Spezialisten

Unser Team kennt die Anforderungen der BSFZ und der Finanzbehörden. Wir wissen, worauf Prüfer achten.

Direkte Abstimmung mit Ihrem StB

Wir sprechen direkt mit Ihrem Steuerberater. Für Sie entsteht kein Mehraufwand.

Volles Förderpotenzial rausholen

Wir dokumentieren so, dass keine förderfähigen Aufwendungen auf der Strecke bleiben.

Erfolgreiche Zusammenarbeit — Forschungszulage
Unser Versprechen
Kein Erfolg = Kein Honorar
Erstanalyse Kostenlos
Ihr Aufwand Ca. 5 Stunden
Ihr Potenzial Bis € 4,2 Mio./Jahr
FAQ

Häufige Fragen zur Forschungszulage

Antworten auf die häufigsten Fragen zum FZulG-Antrag.

Alle in Deutschland körperschafts- oder einkommensteuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform oder Branche – sofern sie eigene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nach § 2 FZulG durchführen (systematisch, neuartig, mit technischer Unsicherheit).
Primär Personalkosten von Mitarbeitern, die nachweislich an F&E-Projekten beteiligt sind. Auch Eigenleistungen von Einzelunternehmen/Gesellschaftern und externe Auftragsforschung (zu 70 % anrechenbar) können gefördert werden. Sachkosten wie Material sind aktuell nicht direkt förderfähig.
Ja – das FZulG gilt rückwirkend ab dem 01.01.2020. Solange die Steuerfestsetzung des jeweiligen Jahres noch offen (nicht bestandskräftig) ist, können Ansprüche nachträglich geltend gemacht werden. Wir prüfen in der Erstanalyse alle offenen Förderjahre.
Wir liefern Ihrem Steuerberater alle notwendigen Unterlagen (BSFZ-Bescheinigung, Anlagendokumentation), die direkt in die Steuererklärung einfließen. Ihr Steuerberater behält die volle Kontrolle – wir ergänzen ihn um spezialisiertes FZulG-Know-how.
Die Erstanalyse ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Unser Honorar ist rein erfolgsbasiert: Es entsteht ausschließlich dann, wenn die Forschungszulage vom Finanzamt ausgezahlt oder mit Ihrer Steuerschuld verrechnet wird. Kein Erfolg – kein Honorar. Garantiert.
Ja – die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen an externe Auftragnehmer ist förderfähig, sofern der Auftragnehmer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässig ist. Wichtig: Für ausgelagerte Auftragsforschung gilt ein reduzierter Fördersatz – anstelle der vollen Personalkosten werden nur 70 % der tatsächlich gezahlten Vergütung als Bemessungsgrundlage anerkannt. Außerhalb des EWR vergebene Aufträge sind vollständig von der Förderung ausgeschlossen. Für Unternehmen, die intern und extern entwickeln, empfiehlt sich eine genaue Aufteilung – wir ermitteln in der Erstanalyse das maximale Potenzial aus beiden Komponenten.
PDF
Kostenloser Download

Forschungszulage 2026: Alle Neuerungen

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick — höhere Fördergrenzen, KMU-Bonus und Berechnungsbeispiele. Jetzt kostenlos als PDF erhalten.

Jetzt starten

Prüfen Sie Ihr
FZulG-Potenzial
– kostenlos.

30 Minuten reichen, um zu klären, ob sich ein Antrag für Sie lohnt. Wir schauen uns Ihre Projekte an und rechnen das Potenzial durch. Unverbindlich.

Antwort innerhalb von 24 Stunden
Erstgespräch vollständig kostenlos
DSGVO-konforme Datenverarbeitung

Termin direkt buchen

Wählen Sie einen Termin, und wir besprechen, ob Ihre Projekte förderfähig sind. Kostet nichts.

25+

Projekte begleitet

18,85 Mio. €

Fördervolumen

100 %

Erfolgsquote

Klicken Sie auf einen Termin-Typ, um den Kalender zu öffnen und einen freien Slot zu wählen.

Forschungszulage beantragen mit NOVARIS Consulting

Die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen in Deutschland, die Forschung und Entwicklung (F&E) betreiben. Seit dem 01.01.2020 erstattet der Staat 25 % der förderfähigen F&E-Aufwendungen als Steuergutschrift (§ 3 Abs. 1 FZulG). Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der EU-Definition 2003/361/EG erhalten seit dem Wachstumschancengesetz 2024 einen erhöhten Fördersatz von 35 %. Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt 12 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr, woraus sich eine maximale Forschungszulage von bis zu 4,2 Millionen Euro für KMU ergibt.

Förderfähig sind Personalkosten für F&E-Mitarbeiter, Eigenleistungen von Einzelunternehmern (§ 3 Abs. 3 FZulG) sowie Auftragsforschung an Auftragnehmer im Europäischen Wirtschaftsraum, wobei 70 % der gezahlten Vergütung als Bemessungsgrundlage anerkannt werden (§ 3 Abs. 4 FZulG). Seit 2026 gilt zusätzlich eine Gemeinkostenpauschale von 20 % auf die förderfähigen Personalkosten. Die Forschungszulage ist branchen- und größenunabhängig und steht jedem steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland zu.

NOVARIS Consulting übernimmt die vollständige FZulG-Beratung und Antragstellung: von der kostenlosen Erstanalyse über die BSFZ-Bescheinigung (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) bis zur erfolgreichen Auszahlung durch das Finanzamt. Das Honorar ist rein erfolgsbasiert – wird keine Forschungszulage bewilligt, entstehen keine Kosten.

Forschungszulage Leitfaden Forschungszulage Rechner Antrag Schritt für Schritt Förderfähigkeits-Check Fördermittel Vergleich Neuerungen 2026 Praxisbeispiele