Vorher vs. Nachher: So viel mehr Förderung ist möglich
Die Gegenüberstellung zeigt deutlich, wie stark die Förderung durch die Neuerungen gestiegen ist – insbesondere für KMU.
Rechenbeispiele: So wirken sich die Änderungen aus
Zwei konkrete Szenarien zeigen, wie viel mehr Förderung durch die Neuerungen möglich ist.
Zeitlicher Überblick: Was wann in Kraft trat
Von der Einführung 2020 bis zu den vollen Neuerungen 2026 – die Entwicklung der Forschungszulage im Überblick.
Forschungszulage tritt in Kraft
Fördersatz von 25 % auf förderfähige F&E-Aufwendungen. Maximale Bemessungsgrundlage: 2 Mio. € pro Wirtschaftsjahr. Rückwirkende Antragstellung ab 01.01.2020 möglich.
Erhöhung der Bemessungsgrundlage
Im Rahmen der Corona-Konjunkturmaßnahmen wurde die maximale Bemessungsgrundlage von 2 Mio. € auf 4 Mio. € verdoppelt. Maximale Zulage dadurch 1 Mio. €.
Wachstumschancengesetz
Zwei zentrale Verbesserungen: Der KMU-Bonus hebt den Fördersatz für kleine und mittlere Unternehmen auf 35 %. Die Bemessungsgrundlage steigt auf 12 Mio. €, was eine maximale Forschungszulage von 4,2 Mio. € ermöglicht.
Gemeinkosten-Zuschlag eingeführt
Neu: Auf förderfähige Personalkosten kann ein pauschaler Zuschlag von 20 % für Gemeinkosten angesetzt werden. Kein Einzelnachweis erforderlich – die Bemessungsgrundlage steigt automatisch.
Alle Neuerungen voll wirksam
Alle beschlossenen Verbesserungen sind nun vollständig in Kraft. Unternehmen können zudem rückwirkend bis ins Jahr 2020 Anträge stellen, sofern die Steuerfestsetzung noch offen ist. Der ideale Zeitpunkt, um Ihre F&E-Förderung zu maximieren.
Häufig gestellte Fragen zu den Neuerungen
Weiterführende Inhalte zur Forschungszulage
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