NEUERUNGEN 2026

Forschungszulage 2026:
Was sich ändert – und wie Sie profitieren

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: Höherer KMU-Bonus, gestiegene Bemessungsgrundlage und neuer Gemeinkosten-Zuschlag.

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Überblick

Die 3 wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Das Wachstumschancengesetz und weitere Reformen haben die Forschungszulage deutlich attraktiver gemacht. Hier sind die entscheidenden Neuerungen.

35 %

KMU-Bonus statt 25 %

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten seit dem Wachstumschancengesetz einen erhöhten Fördersatz von 35 % statt der regulären 25 %. Das bedeutet 40 % mehr Förderung bei gleichen F&E-Ausgaben.

12 Mio. €

Bemessungsgrundlage statt 4 Mio. €

Die maximale Bemessungsgrundlage wurde von 4 auf 12 Mio. € verdreifacht. Damit steigt die maximale Forschungszulage auf bis zu 4,2 Mio. € pro Wirtschaftsjahr.

20 %

Gemeinkosten-Zuschlag

Auf förderfähige Personalkosten kann ein pauschaler Zuschlag von 20 % für Gemeinkosten angerechnet werden – ohne Einzelnachweis. Das erhöht die Bemessungsgrundlage automatisch.

Vergleich

Vorher vs. Nachher: So viel mehr Förderung ist möglich

Die Gegenüberstellung zeigt deutlich, wie stark die Förderung durch die Neuerungen gestiegen ist – insbesondere für KMU.

Alte Regelung Neue Regelung 2026
Fördersatz (Großunternehmen) 25 % 25 %
Fördersatz (KMU) 25 % 35 %
Max. Bemessungsgrundlage 4 Mio. € 12 Mio. €
Max. Forschungszulage 1 Mio. € 4,2 Mio. €
Gemeinkosten-Zuschlag 20 %
Auftragsforschung (anrechenbar) 60 % 70 %
Rechenbeispiele

Rechenbeispiele: So wirken sich die Änderungen aus

Zwei konkrete Szenarien zeigen, wie viel mehr Förderung durch die Neuerungen möglich ist.

Beispiel 1: KMU

10 F&E-Mitarbeiter

Personalkosten 750.000 €
+ 20 % Gemeinkosten 150.000 €
Bemessungsgrundlage 900.000 €
Alte Förderung (25 %) 225.000 €
Neue Förderung (35 %) 315.000 €
+90.000 € Vorteil (+40 %)

Beispiel 2: Großunternehmen

50 F&E-Mitarbeiter

Personalkosten 4.500.000 €
+ 20 % Gemeinkosten 900.000 €
Bemessungsgrundlage 5.400.000 €
Alte Förderung (25 %, max. 4 Mio.) 1.000.000 €
Neue Förderung (25 %) 1.350.000 €
+350.000 € Vorteil
Die Neuerungen 2026 optimal nutzen: Die erhöhte Bemessungsgrundlage, der KMU-Bonus und die neue Gemeinkostenpauschale bieten deutlich mehr Förderpotenzial als in den Vorjahren. Doch die neuen Regelungen sind komplex und erfordern eine sorgfältige Anwendung. Wichtig: Eine fehlerhafte Dokumentation kann vom Finanzamt als Steuerhinterziehung gewertet werden – mit strafrechtlichen Konsequenzen und Nachzahlungen. NOVARIS Consulting kennt alle Details der aktuellen Gesetzeslage und stellt sicher, dass Sie von jeder Neuerung profitieren. Als günstigster Anbieter am Markt und mit einer 100 % Erfolgsquote bieten wir maximale Sicherheit – erfolgsbasiert und ohne Vorkosten. Kostenlose Erstanalyse anfragen
Zeitstrahl

Zeitlicher Überblick: Was wann in Kraft trat

Von der Einführung 2020 bis zu den vollen Neuerungen 2026 – die Entwicklung der Forschungszulage im Überblick.

2020

Forschungszulage tritt in Kraft

Fördersatz von 25 % auf förderfähige F&E-Aufwendungen. Maximale Bemessungsgrundlage: 2 Mio. € pro Wirtschaftsjahr. Rückwirkende Antragstellung ab 01.01.2020 möglich.

2021

Erhöhung der Bemessungsgrundlage

Im Rahmen der Corona-Konjunkturmaßnahmen wurde die maximale Bemessungsgrundlage von 2 Mio. € auf 4 Mio. € verdoppelt. Maximale Zulage dadurch 1 Mio. €.

2024

Wachstumschancengesetz

Zwei zentrale Verbesserungen: Der KMU-Bonus hebt den Fördersatz für kleine und mittlere Unternehmen auf 35 %. Die Bemessungsgrundlage steigt auf 12 Mio. €, was eine maximale Forschungszulage von 4,2 Mio. € ermöglicht.

2025

Gemeinkosten-Zuschlag eingeführt

Neu: Auf förderfähige Personalkosten kann ein pauschaler Zuschlag von 20 % für Gemeinkosten angesetzt werden. Kein Einzelnachweis erforderlich – die Bemessungsgrundlage steigt automatisch.

2026

Alle Neuerungen voll wirksam

Alle beschlossenen Verbesserungen sind nun vollständig in Kraft. Unternehmen können zudem rückwirkend bis ins Jahr 2020 Anträge stellen, sofern die Steuerfestsetzung noch offen ist. Der ideale Zeitpunkt, um Ihre F&E-Förderung zu maximieren.

Zielgruppen

Wer profitiert am meisten von den Neuerungen?

Die Reformen der Forschungszulage kommen verschiedenen Unternehmenstypen zugute. Besonders stark profitieren diese vier Gruppen.

KMU mit F&E-Abteilung

Kleine und mittlere Unternehmen profitieren am stärksten: Der erhöhte Fördersatz von 35 % statt 25 % bedeutet 40 % mehr Förderung bei identischen F&E-Aufwendungen. In Kombination mit dem Gemeinkosten-Zuschlag wird der Effekt nochmals verstärkt.

Unternehmen mit hohen Personalkosten

Durch die Verdreifachung der Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. € lohnt sich die Forschungszulage jetzt besonders für Unternehmen mit umfangreichen F&E-Teams. Bisher war bei 4 Mio. € Schluss – diese Deckelung entfällt faktisch für die meisten Unternehmen.

Unternehmen ohne bisherigen Antrag

Wer noch nie die Forschungszulage beantragt hat, kann jetzt rückwirkend für 2020 bis 2025 nachholen. Das bedeutet potenziell sechs Wirtschaftsjahre Förderung auf einen Schlag – ein enormer finanzieller Hebel für innovationsgetriebene Unternehmen.

Firmen mit Auftragsforschung

Auch bei ausgelagerter Entwicklung profitieren Sie: 70 % der Auftragsforschungskosten sind förderfähig, und auf den Personalanteil kann zusätzlich der 20 % Gemeinkosten-Zuschlag angewendet werden. Die höhere Bemessungsgrundlage kommt ebenfalls zum Tragen.

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Forschungszulage 2026: Alle Neuerungen

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick — höhere Fördergrenzen, KMU-Bonus und Berechnungsbeispiele. Jetzt kostenlos als PDF erhalten.

Nach Unternehmensgröße

Auswirkungen auf verschiedene Unternehmensgrößen

Je nach Größe und Struktur wirken sich die Neuerungen unterschiedlich aus. Hier ein Überblick, was die Reform für Ihr Unternehmen konkret bedeutet.

72.800 €

Startups & Einzelunternehmer

Bis zu 72.800 €/Jahr allein aus Eigenleistung (100 €/Std., 35 % KMU-Satz). Auszahlung auch bei Verlusten.

+68 %

KMU (unter 250 MA)

35 % Fördersatz + 20 % Gemeinkosten = bis zu 68 % mehr Förderung als vor der Reform.

3 Mio. €

Großunternehmen (250+)

25 % Fördersatz, aber 3× höhere Bemessungsgrundlage. Max. 3 Mio. € Zulage pro Jahr.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zu den Neuerungen

Die Neuerungen traten schrittweise in Kraft: Der KMU-Bonus von 35 % und die erhöhte Bemessungsgrundlage von 12 Mio. € gelten seit dem Wachstumschancengesetz (2024). Der 20 %-Gemeinkosten-Zuschlag wurde 2025 eingeführt. Ab 2026 sind alle Neuerungen vollständig wirksam und können auch rückwirkend beantragt werden.
Ja, sofern die Steuerfestsetzung für das betreffende Jahr noch nicht bestandskräftig ist. Der erhöhte Fördersatz von 35 % für KMU gilt rückwirkend ab dem Wirtschaftsjahr 2024. Für Wirtschaftsjahre 2020–2023 gilt weiterhin der reguläre Satz von 25 %. Wichtig: Auch mit 25 % lohnt sich die rückwirkende Beantragung erheblich.
Als KMU gelten Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € aufweisen. Die Definition folgt der EU-Empfehlung 2003/361/EG. Verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen werden dabei berücksichtigt.
Der Gemeinkosten-Zuschlag von 20 % wird pauschal auf die förderfähigen Personalkosten aufgeschlagen. Beispiel: Bei 500.000 € förderfähigen Personalkosten erhöht sich die Bemessungsgrundlage um 100.000 € auf insgesamt 600.000 €. Der Zuschlag muss nicht einzeln nachgewiesen werden – es handelt sich um eine Pauschale, die automatisch anerkannt wird.
Nein, der erhöhte Fördersatz von 35 % ist ausschließlich kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vorbehalten. Großunternehmen erhalten weiterhin den regulären Fördersatz von 25 %. Allerdings profitieren auch Großunternehmen erheblich von der erhöhten Bemessungsgrundlage (12 Mio. € statt 4 Mio. €) und dem Gemeinkosten-Zuschlag (20 %) – wie unser Rechenbeispiel oben zeigt.
Ab 2026 wirken erstmals alle seit 2020 eingeführten Verbesserungen gleichzeitig zusammen: Die Bemessungsgrundlage liegt bei 12 Mio. €, KMU erhalten 35 % Fördersatz (statt 25 %), Sachkosten sind förderfähig, die Gemeinkostenpauschale von 20 % wird auf Personalkosten aufgeschlagen und die Auftragsforschung wird zu 70 % berücksichtigt. Neu ab 2026 ist vor allem der kumulative Effekt: Ein KMU kann erstmals bis zu 4,2 Mio. € Forschungszulage pro Jahr erhalten. Zudem können rückwirkende Ansprüche für die Wirtschaftsjahre 2020–2025 geltend gemacht werden, sofern die steuerliche Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Für KMU beträgt die maximale Forschungszulage 2026 bis zu 4,2 Mio. € pro Wirtschaftsjahr. Die Berechnung: Auf die förderfähigen Personal- und Sachkosten wird eine Gemeinkostenpauschale von 20 % aufgeschlagen. Die resultierende Bemessungsgrundlage ist auf 12 Mio. € gedeckelt. Darauf wird der KMU-Fördersatz von 35 % angewendet – ergibt maximal 4,2 Mio. €. Ein konkretes Beispiel: Ein KMU mit 2 Mio. € F&E-Personalkosten erhält eine Bemessungsgrundlage von 2,4 Mio. € (inkl. 20 % Gemeinkosten) und damit eine Forschungszulage von 840.000 € (35 % von 2,4 Mio. €). Das sind 68 % mehr als mit dem alten Fördersatz von 25 % ohne Gemeinkostenpauschale.

Quellen & gesetzliche Grundlagen

Alle Aussagen zu Bemessungsgrundlage, Förderquoten und Antragsverfahren basieren ausschließlich auf den folgenden offiziellen Rechtsquellen und Behördenangaben. Stand der Recherche: .

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine verbindliche Prüfung Ihres Vorhabens kontaktieren Sie uns oder Ihre*n Steuerberater*in.

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